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preparatory:AB 115187

Forster-Vannini Erika · Ständerat · St. Gallen · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2010-12-15

Wortprotokoll

Auch hier ganz kurz: Wir haben eine klarere Formulierung gewählt. Danach können die Versicherten Vereinbarungen mit den Versicherern treffen. Wir haben lediglich die Formulierung "im Einvernehmen" gestrichen.

Absatz 1bis wird gestrichen, weil er an einer anderen Stelle eingefügt worden ist.

Gemäss Absatz 2 werden auch künftig weitere alternative Versicherungsformen wie Listenmodelle, Wahlfranchisen, telefonische Beratungsdienste und einfache Hausarztmodelle zugelassen. Dafür können Prämienermässigungen gewährt werden, aber keine Reduktion der Kostenbeteiligung. Die Reduktion der Kostenbeteiligung gemäss Artikel 64 Absatz 2 Buchstaben b und c ist nur bei den Modellen mit integrierter Versorgung möglich.

Zu Absatz 3 gibt es nur eine kurze Bemerkung zu machen: Wir haben diese Bestimmung in Artikel 41b Absatz 2 integriert. Zu den Absätzen 4 und 5 habe ich keine Bemerkungen.