preparatory:AB 115195
Forster-Vannini Erika · Ständerat · St. Gallen · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2010-12-15
Wortprotokoll
Wenn Sie gestatten, mache ich einen kurzen Rückblick zu dieser Vorlage, damit Sie wissen, was der Nationalrat aus den insgesamt drei Vorlagen gemacht hat, die wir ihm überwiesen haben: Er hat alles in eine Vorlage gepackt. Diese Vorlage haben wir heute auf dem Tisch. Sie wissen, wir haben uns mit all diesen Themen bereits auseinandergesetzt; wir haben in diesem Rat zu allen drei Vorlagen - 04.062, 04.034 und 09.053 - Entscheide gefällt. Der Nationalrat hat das jetzt alles in eine Vorlage gepackt, weil ein innerer Zusammenhang zwischen den ursprünglich drei Vorlagen besteht.
Der Nationalrat hat die Vorlage am 16. Juni dieses Jahres beraten, wir haben sie jetzt zur Differenzbereinigung auf dem Tisch. Ihre Kommission hat sich einstimmig für Eintreten auf die Vorlage entschieden und hat den Beschlüssen des Nationalrates im Grundsatz zugestimmt, nach eingehender Beratung bei einigen Artikeln aber Änderungen beschlossen.
Ich möchte zum Einstieg in die Vorlage nun kurz die wesentlichen Neuerungen anführen, die der Nationalrat eingeführt hat. Es ist zunächst einmal der Begriff der integrierten Versorgung. Das ist der eigentliche Kern der Vorlage. Unter integrierter Versorgung wird die medizinische Versorgung und Betreuung der Versicherten über die ganze Behandlungskette verstanden.
Das integrierte Versorgungsnetz muss alle Leistungen der obligatorischen Krankenpflegeversicherung anbieten, und die Behandlung der Versicherten soll sektorübergreifend sein. Damit wird die Fragmentierung der medizinischen Versorgung beseitigt. Entsprechend sollen sowohl die Leistungserbringenden als auch die ambulanten und stationären Spitalleistungen wie die nachgelagerten Betreuungsstrukturen in die Netzwerke mit einbezogen werden. Der Patient wählt innerhalb des Netzes den Arzt seines Vertrauens und wird von ihm durch das ganze System der Gesundheitsversorgung betreut. Damit vor allem auch Chronischkranke den Weg in die integrierte Versorgung finden, hat sich der Nationalrat für gewisse Anreize ausgesprochen. Das sind tiefere Kostenbeteiligungen. Konkret beantragen sowohl der Nationalrat als auch Ihre Kommission einen prozentual kleineren Selbstbehalt, aber auch einen kleineren Maximalbetrag des Selbstbehalts. Besondere Versicherungsformen sind nach wie vor vorgesehen. All jene, die nicht in diese Netze gehen, haben entsprechend einen höheren Selbstbehalt. Eine wichtige Voraussetzung für das Gelingen von Managed Care ist ein gut funktionierender Risikoausgleich. Der Risikoausgleich soll neben dem bereits von den Räten beschlossenen Kriterium eines Spitalaufenthalts von mindestens drei Tagen per 1. Januar 2012 mit einem zusätzlichen Morbiditätsindikator verfeinert werden. Details dazu werden vom Bundesrat geregelt.
Gestatten Sie mir zu Beginn noch eine kurze Bemerkung: Seit der Einführung des KVG, schon seit bald dreissig Jahren, sind Managed-Care-Modelle möglich. Gut 30 Prozent der Versicherten sind mittlerweile in solchen Modellen versichert, davon etwa 10 Prozent in einem Modell mit Budgetmitverantwortung. Von daher gesehen könnte man die Meinung vertreten, dass eigentlich alles beim Alten belassen werden könnte. Wenn wir aber dezidiert der Ansicht sind - davon ging Ihre Kommission aus -, dass in der obligatorischen Krankenversicherung ein Paradigmenwechsel hin zur integrierten Versorgung herbeigeführt werden solle und dass die Strukturierung der Netze verbessert werden müsse, dann müssen wir Anreize setzen, damit die Nachfrage der Versicherten erhöht wird. Gemäss Bundesrat und Nationalrat kann der Anteil der in Versorgungsnetzen betreuten Versicherten damit innerhalb der nächsten Jahre auf 60 bis 70 Prozent erhöht werden.
Ich schlage Ihnen vor, dass wir jetzt in die Detailberatung einsteigen. Ich werde zu den einzelnen Detailfragen noch ausführlichere Darlegungen machen.