preparatory:AB 115216
Forster-Vannini Erika · Ständerat · St. Gallen · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2010-12-15
Wortprotokoll
Die Kommission ist der Meinung, dass Absatz 3 gestrichen werden soll, weil im Krankenversicherungsgesetz nicht auch noch die Rechtsformen der Organisationen vorgeschrieben werden sollen. Die Organisationen sollen vielmehr frei sein. Es ist anderswo festgelegt, wie man die Rechtsformen der Organisationen eben regeln soll.
In Absatz 4 wird die Budgetmitverantwortung der Netze festgehalten. Dies ist aus Sicht der Kommission ebenfalls ein zentrales Element. Dabei ist wichtig festzuhalten, dass die Budgetmitverantwortung auf der Ebene der Netzwerke und nicht beim einzelnen Arzt angesiedelt ist. Entsprechend haftet auch das Netzwerk als Ganzes mit der Höhe des Eigenkapitals. Es wird von einem All-inclusive-Budget ausgegangen, das heisst, dass die stationären Behandlungen - das hat bereits Kollege Stähelin erwähnt - im Budget enthalten sind. Die Details der Budgetmitverantwortung werden vertraglich festgehalten. Der Arzt haftet mit der Höhe des Eigenkapitals; in der Regel sind das bei den bestehenden Netzen rund 5000 Franken, die er bei der Gründung des Netzwerkes eingebracht hat. Ein Ärztenetz mit Budgetverantwortung kombiniert die Einzelleistungsvergütung mit einer Budgetpflicht und gleicht damit Über- und Unterversorgung automatisch aus. Der Versorgungsausgleich garantiert auch die Versorgungssicherheit.
Budgetmitverantwortung ist bereits heute gut etabliert. Kostenträger und Leistungserbringer haben grossen Gestaltungsfreiraum bei der Festlegung des Budgets. Vertragspartner finden sich, und die Budgetmitverantwortung garantiert, wie bereits erwähnt, den Versorgungsausgleich. In diesem Sinn ist die Kommission der Meinung, dass die Budgetmitverantwortung als eines der zentralen Elemente aufgenommen werden muss. Sie sehen ja auch aus der Fahne, dass wir hier einstimmig beschlossen haben.
Zu Absatz 5: Den Netzwerken soll die Freiheit zugestanden werden, sowohl die Qualität als auch den Umfang der Budgetmitverantwortung mit den Versicherern selber auszuhandeln und vertraglich festzulegen. Gemäss Ihrer Kommission kann sich der Bundesrat einschalten, wenn Ungereimtheiten festgestellt werden - er muss aber nicht. Deshalb wählen wir die Kann-Formulierung und nicht die Muss-Formulierung, die der Nationalrat gewählt hat.