Lexipedia

preparatory:AB 115228

Fetz Anita · Ständerat · Basel-Stadt · Sozialdemokratische Fraktion · 2010-12-15

Wortprotokoll

Was will dieser Antrag? Bekanntlich beteiligt sich der Wohnkanton anteilsmässig an den Kosten für stationäre Behandlungen in der gesamten Schweiz; dies nach Tarif gemäss Artikel 49. In diesem Artikel wird die neue Spitalfinanzierung definiert, die dann ja neu über Fallpauschalen abgewickelt wird. Genau hier hakt mein Minderheitsantrag ein. Wenn ein anderer Tarif zur Anwendung kommt, so, wie das jetzt in dieser Vorlage möglich ist, wenn also mit anderen Worten zum Beispiel ein Tarif günstiger als der Tarif jenes Kantons ist, in dem die versicherte Person wohnt, dann soll der Kanton ebenfalls weniger bezahlen müssen. Das ist der eine Teil meines Antrages. Der Kanton soll hingegen nicht mehr bezahlen müssen, wenn der angewendete Tarif höher ist als der eigene.

Die Netzwerke bekommen jetzt ja die Kompetenz, nach gesonderten Bedingungen Verträge mit einzelnen Spitälern abzuschliessen. Es ist für mich nicht einsichtig, warum ein Kanton, falls dies dann günstiger ist, nicht auch an diesem günstigeren Tarif partizipieren können soll.

Der zweite Teil des Antrages bezieht sich auf die Exklusivverträge, welche die Netzwerke neu, gemäss der Vorlage, abschliessen können. Das heisst, ein bisschen vereinfacht [PAGE 1284] gesagt, dass ein Netzwerk mit einem bestimmten Spital abmacht: Wir bringen euch alle die und die Fälle, dafür gebt ihr uns eine ganz hohe Rabattierung; das ist ja der Sinn dieser Exklusivverträge. Ich bin der Meinung, dass sich ein Kanton, wenn das passiert, an diesen Kosten nicht beteiligen muss. Als Genfer Versicherte zum Beispiel wäre ich, wenn ich in diesem Netzwerk wäre und der Exklusivvertrag mit einem Spital in der Ostschweiz abgeschlossen worden wäre, weil dieses halt besonders gut und günstig wäre und eine hohe Rabattierung gäbe, gezwungen, dorthin zu gehen. Oder ich müsste als Bündnerin nach Neuchâtel zur Behandlung, je nachdem, mit wem mein Netzwerk seinen Vertrag, womöglich sogar seinen Exklusivvertrag abgeschlossen hätte.

Während der Verhandlungen in der Kommission ist immer wieder betont worden, in der Vergangenheit seien die dem Wohnort am nächsten gelegenen Spitäler jeweils berücksichtigt worden. Aber ich meine, wir legiferieren hier eben nicht die Vergangenheit, sondern wir setzen den Rahmen für die Zukunft. Und dort bin ich ganz sicher, insbesondere wenn es um die Möglichkeit von Exklusivverträgen geht, dass dann sehr viel mehr Spitäler in diesen Netzwerken berücksichtigt werden, die eben weit weg vom Wohnort des Versicherten sein können. Ich sehe nicht ein, warum der Kanton das auch noch zum normalen Tarifansatz mitbezahlen soll. Sondern dann kann man sagen: Okay, es ist besonders günstig in diesem Netz, es hat einen Exklusivvertrag mit einem Spital, aber wir können dadurch nicht die ganze Spitalplanung, die ja nicht ganz billig ist, aushebeln und unterspülen. Dann soll das der Kanton erst noch bezahlen müssen; so weit, meine ich, kann man nicht gehen.

Die Netzwerke sollen ihre Verträge machen können, auch exklusive, aber dann muss es möglich sein, dass auch der Wohnkanton des Patienten von diesen Vorteilen profitiert, indem er sich nicht mit den gleichen Kosten beteiligen muss, wie wenn die Person in keinem Netzwerk wäre.

preparatory:AB 115228 | Lexipedia | Lexipedia