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preparatory:AB 115587

Fetz Anita · Ständerat · Basel-Stadt · Sozialdemokratische Fraktion · 2010-12-02

Wortprotokoll

Kurz etwas zu dieser Frage, die uns ja in nächster Zeit noch weiter beschäftigen wird: Die relativ hohe Ausländerquote an den schweizerischen Hochschulen hat einen grossen positiven Effekt. Es ist gesagt worden: Die Internationalität unserer Hochschulen ist damit gesichert, und wir haben zum Beispiel dank ihr auch Nachwuchs. In den naturwissenschaftlich-technischen Fächern haben wir ja kaum mehr Schweizer, die das studieren wollen. Heute sind die Hälfte der Studierenden in diesen Bereichen Ausländer und Ausländerinnen. Eigene Leute würden wir gar nicht herankriegen, um es mal ein bisschen salopp zu sagen, weil sich die jetzige Generation zu wenig dafür interessiert; doch die Wirtschaft ist auf diesen hochqualifizierten Nachwuchs angewiesen.

Aber, das muss ich auch sagen, es gibt auch eine negative Komponente: Es kostet nicht nur etwa eine halbe Milliarde, die übrigens die Träger der Hochschulen bezahlen - der Bund macht das nur bei den ETH, sonst sind es die Kantone usw. -, sondern es bringt auch ein immer grösser werdendes Raumproblem an verschiedenen Universitäten mit sich, das gelöst werden muss. Da gibt es mehrere Wege, über die meisten müssen die Kantone entscheiden. St. Gallen hat Quoten, Tessin hat unterschiedliche Gebühren: 4000 Franken pro Jahr für Schweizer, 8000 Franken für die Ausländer. Wieso nicht? Die ETH hat - ich sage dem mal so - verdeckte Eintrittsprüfungen. Im ersten Jahr wird einfach radikal gesiebt, was ich verstehe. Ich meine auch, dass jetzt ein Antrag der ETH unterwegs ist, das Gesetz entsprechend zu ändern. Das ist für mich alles diskutabel.

Den entscheidenden Punkt sehe ich allerdings beim Übergang zwischen Bachelor und Master. Dieser prüfungsfreie Übergang von überall her ist vermutlich nicht der Weisheit letzter Schluss. Das gilt sowohl für die ausländischen als auch für unsere eigenen Studierenden. Vor der Einführung der Bologna-Reform wurde immer gesagt: Ein Bachelor-Abschluss soll arbeitsmarktfähig machen - Punkt! Nur wer sich wissenschaftlich weiterqualifizieren will, soll einen Master-Abschluss machen. Jetzt gibt es natürlich längere Übergangszeiten; die Juristen können es sich partout nicht vorstellen, dass man auch mit einem Bachelor ein guter Jurist sein kann. Ich meine, das ist vor allem eine Frage der Module, die angeboten werden. Bref, das ist für uns die entscheidende Frage, die wir jetzt angehen müssen.

Die "Masterisierung" ist weder im Interesse der Studierenden noch im Interesse der Wirtschaft, die möglichst rasch qualifizierte Leute will, und sie ist auch nicht im Sinn der Bologna-Reform. Der Bachelor muss ein anerkannter Abschluss werden, sonst verlängern wir einfach das Studium. Ich wünsche mir, dass dieser Aspekt im Bericht vertieft angeschaut wird. Vielleicht mache ich jetzt prima vista eine [PAGE 1100] falsche Überlegung, aber mir scheint es, dass dies der zentrale Punkt ist, den wir in nächster Zeit angehen müssen.