preparatory:AB 116396
Haller Vannini Ursula · Nationalrat · Bern · Fraktion BD · 2011-03-09
Wortprotokoll
Auch die Fraktion der BDP unterstützt diese Teilrevision, denn - wir haben es gehört - es geht nicht um eine grundsätzliche Reform des Bevölkerungsschutzes oder des Zivilschutzes. Dagegen würden wir uns wehren, wie es vorhin auch Herr Walter Müller gesagt hat. Wir meinen eben, es seien beides unverzichtbare Institutionen. Vielmehr geht es darum, dass wir Anpassungen in den Bereichen des Ausbildungsdienstes und der Einsätze im Zivilschutz machen. Es muss in unserem Interesse liegen, dass es eine klare und einfache Kompetenzregelung zwischen Bund und Kantonen gibt, wobei eben die Aufgaben für beide Seiten jeweils ganz klar festzulegen sind.
Wir stellen deshalb erstaunt fest, dass in gewissen Bereichen - ich erwähne bewusst nur einen, nämlich das Material - nicht auf die wiederholt und klar formulierten Anliegen der Kantone eingegangen wurde. Wir haben dies bei einer persönlichen Kontaktnahme mit dem bernischen Regierungsrat - er war notabene in corpore anwesend, zusammen mit den bernischen Nationalrätinnen und Nationalräten - feststellen müssen. Es wurde zum Beispiel bemängelt, dass bei Artikel 43a, zu dem ich einen Einzelantrag gestellt habe, die Kantone nicht einbezogen wurden, sie konnten nicht Stellung nehmen, weshalb sie - das ist aufgrund des neuen Finanzausgleichs (NFA) sicher richtig - zwar für die Bestellung und den Kauf des Materials zuständig sind, der Bund aber sagt, was wann wie gemacht werden muss. Da verstehe zumindest ich den NFA auch ein bisschen anders, es geht nämlich dort auch ein bisschen um die Devise: Wer zahlt, befiehlt, respektive: Wer zahlt, soll mindestens ganz kompetent mitbestimmen können.
Ich werde bei den einzelnen Minderheitsanträgen, die wir allesamt ablehnen, nicht noch einmal sprechen, nur zu meinem Einzelantrag, möchte aber doch noch zu zwei, drei Artikeln etwas sagen.
Zur Dauer der Schutzdienstleistungen: Mit der Einführung einer Obergrenze von 40 Tagen wird den Ausbildungsdiensten und Gemeinschaftseinsätzen ein angemessener zeitlicher Rahmen gesetzt. Die BDP-Fraktion begrüsst die Festsetzung einer klaren Obergrenze, denn eine solche ist auch im Interesse der Schutzdienstpflichtigen und der Arbeitgeber. Diese können künftig darauf zählen, dass jährlich nicht mehr als 40 Diensttage geleistet werden müssen.
Zu Artikel 27a, Aufgebot für Einsätze zugunsten der Gemeinschaft: Die Dauer von drei Wochen, das möchte ich noch einmal explizit festhalten, stellt sicher, dass Gemeinschaftseinsätze auch bei länger dauernden internationalen oder nationalen Grossanlässen geleistet werden können. Wenn ich es aus bernischer Perspektive betrachte: Für den Kanton Bern ist dies von entscheidender Bedeutung; ich denke dabei an die Weltcuprennen in Adelboden und Wengen, aber auch an nationale Schwing- und Jodlerfeste. Wenn diese Veranstaltungen nicht mehr mit der Unterstützung durch den Zivilschutz rechnen können, können solche für unser Land wichtigen Anlässe, nachdem ja die militärischen Einsätze schon sehr stark zurückgefahren worden sind, nicht mehr durchgeführt werden.
Zu Artikel 36, Wiederholungskurse: Die Praxis zeigt, dass die bisherige Zahl von WK-Diensttagen nicht ausreicht und mit Blick auf eine optimale Ausbildung eine Ausdehnung auf drei Wochen richtig ist.
Kurz noch zur parlamentarischen Initiative Français: An und für sich nimmt sie ein sehr sympathisches Anliegen auf, trotzdem haben wir sehr viele Vorbehalte. Wir haben, es ist erwähnt worden, das Schweizerische Katastrophenhilfekorps, vor allem aber haben wir die Rettungskette Schweiz, die sehr gut verankert ist und die aus juristischer und finanzieller Sicht und von ihren Kompetenzen her genau weiss, wann sie wo sein soll. Nun mit dem Zivilschutz im Ausland eine Scheinfreiwilligkeit einzuführen, das scheint uns sehr fragwürdig. Wir müssen diese Initiative also ablehnen.