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preparatory:AB 116654

Schneider-Ammann Johann N. · Bundesrat · Bern · 2011-03-14

Wortprotokoll

Der Bundesrat hat mit seinem Beschluss vom 1. Juli 2009 das EVD und das UVEK beauftragt, bis spätestens 31. Oktober 2013 einen Regelungsentwurf über Koexistenzmassnahmen beim Anbau von gentechnisch veränderten Pflanzen und beim Umgang mit daraus gewonnenem Erntegut vorzulegen. Die Projektorganisation ist bestimmt, und eine Arbeitsgruppe, bestehend aus Vertretern der zuständigen Ämter, ist am Ausarbeiten eines Normenkonzepts, welches als Grundlage zur Erarbeitung der Koexistenzverordnung dienen wird. Nach heutigem Stand der Arbeiten kann der vorgegebene Zeitplan eingehalten werden, d. h., basierend auf den geltenden Bestimmungen des Gentechnikgesetzes sollte fristgerecht eine Koexistenzverordnung in Kraft gesetzt werden können.

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