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preparatory:AB 116687

Schneider-Ammann Johann N. · Bundesrat · Bern · 2011-03-14

Wortprotokoll

Zur ersten Frage: Der Bundesrat hat am 14. März 2008 in Erfüllung des Postulates Frick 06.3401 vom 21. September 2006 den Bericht "EU-Agrarfreihandel. Klarheit schaffen vor der Aufnahme von Verhandlungen" verabschiedet und dem Parlament zugestellt. Darin sind die Auswirkungen eines allfälligen Abkommens mit der EU in den Bereichen Landwirtschaft, Lebensmittel- und Produktesicherheit sowie öffentliche Gesundheit auf die Schweizer Landwirtschaft dargestellt. Die Berechnungen basieren auf dem damaligen Kenntnisstand über die Preis- und Kostenverhältnisse in der Schweiz und in der EU. Der Bundesrat wird nach dem Abschluss der Verhandlungen die Auswirkungen auf der Basis der definitiven Verhandlungsergebnisse und der dann aktuellen Preis- und Kostensituation neu berechnen lassen und das Parlament über die Resultate in Kenntnis setzen.

Im Zusammenhang mit dem allfälligen Abschluss eines solchen Abkommens hat der Bundesrat immer betont, dass Begleitmassnahmen notwendig sind. Für den Bundesrat sind die Begleitmassnahmen ein wichtiger Bestandteil in dieser Diskussion.

Zur zweiten Frage: Als Basis für den Vergleich der Entwicklung der Einkommen in der Landwirtschaft und der übrigen Wirtschaft werden für die Landwirtschaft der Arbeitsverdienst je Familienarbeitskraft und für die übrige Wirtschaft Jahresbruttolöhne von Angestellten herangezogen. Zwischen 2000 bis 2002 einerseits und 2007 bis 2009 andererseits ist der Arbeitsverdienst je Familienarbeitskraft um mehr als 20 Prozent gestiegen. Da in der gleichen Zeit die Löhne in den übrigen Sektoren etwas weniger stark angestiegen sind, ist die Einkommensdifferenz zur übrigen Bevölkerung um 6,4 Prozentpunkte gesunken. Detaillierte Ergebnisse zu den Einkommen in der Landwirtschaft werden jährlich im Agrarbericht des Bundesamtes für Landwirtschaft publiziert.