Lexipedia

preparatory:AB 11827

Dormann Rosmarie · Nationalrat · Luzern · Christlichdemokratische Fraktion · 2001-05-08

Wortprotokoll

In Artikel 33ter müssen die Absätze 1 und 4 gemeinsam angeschaut werden. Es handelt sich hier um den Anpassungsrhythmus der Renten. Bis 1994 galt in der AHV die dreijährliche Anpassung. Seither werden die Renten in der Regel alle zwei Jahre zu Beginn des Kalenderjahres der Lohn- und Preisentwicklung angepasst. Nach der heutigen Bestimmung wird der Zweijahresrhythmus unterbrochen, wenn die Teuerung innerhalb eines Jahres um mehr als 4 Prozent angestiegen ist. Diese Regelung geht also davon aus, dass es den Rentnerinnen und Rentnern nicht zuzumuten ist, bei einer Teuerung von mehr als 4 Prozent auf eine Rentenanpassung zu verzichten.

Der Bundesrat schlägt nun in Absatz 1 vor, die Renten wieder im Dreijahresrhythmus der Teuerung anzupassen, allerdings mit der Klausel in Absatz 4, dass die Anpassung früher erfolgt, wenn die aufgelaufene Teuerung 4 Prozent überschreitet.

Die Mehrheit der Kommission folgt bei den Absätzen 1 und 4 dem Entwurf des Bundesrates. Da die AHV-Revision eine Konsolidierung der Finanzen bringen soll, ist die dreijährliche Anpassung der Renten an die Lohn- und Preisentwicklung der so genannte Sparbeitrag der heutigen Rentnergeneration. Nur wenn die Teuerung über ein Mass von 4 Prozent seit der letzten Rentenanpassung ansteigt, passt der Bundesrat die ordentlichen Renten früher an.

Der Antrag Rechsteiner-Basel, bei der zweijährlichen Anpassungsfrist zu bleiben, unterlag in der Kommission mit 9 zu 13 Stimmen bei einer Enthaltung. Der Antrag Triponez, die Renten alle vier Jahre anzupassen und dadurch in der AHV statt 150 Millionen pro Jahr 230 Millionen Franken einzusparen, unterlag in der Kommission mit 5 zu 8 Stimmen. Wir müssen uns bewusst sein, dass mit einer späteren Anpassung der Renten an die Lohn- und Preisentwicklung für die Rentenbezüger und -bezügerinnen die Renten auf ihrer aktuellen Höhe blockiert bleiben, auch wenn die Lebenshaltungskosten angestiegen sind.

Der Antrag der Minderheit Triponez zu Absatz 4 in Artikel 33ter, die ordentlichen Renten nur dann früher anzupassen, wenn der Landesindex seit der letzten Rentenanpassung um mehr als 6 Prozent angestiegen ist, unterlag in der Kommission deutlich mit 4 zu 18 Stimmen.

Ich bitte Sie folglich klar, in Artikel 33ter Absätze 1 und 4 dem Antrag der Mehrheit zuzustimmen.

preparatory:AB 11827 | Lexipedia | Lexipedia