preparatory:AB 118393
Leutenegger Oberholzer Susanne · Nationalrat · Basel-Landschaft · Sozialdemokratische Fraktion · 2011-06-01
Wortprotokoll
Ich bitte Sie, den Antrag der Minderheit abzulehnen.
Aktionärinnen und Aktionäre, VR-Mitglieder und ihnen nahestehende Personen sind zur Rückerstattung ungerechtfertigt bezogener Leistungen verpflichtet. Anspruchsberechtigt ist die Gesellschaft, klageberechtigt sind aber auch die Aktionärinnen und Aktionäre. Die bisherige Regelung hat sich nicht bewährt: Wegen der hohen Anforderungen an die Rückerstattungsklage kam sie praktisch nicht zum Zug. Stolperstein waren unter anderem die Voraussetzungen in Absatz 2, wonach die ungerechtfertigte Leistung in einem offensichtlichen Missverhältnis zur Gegenleistung und zur wirtschaftlichen Lage der Gesellschaft stehen muss.
Der Ständerat hat auf das Kriterium der wirtschaftlichen Lage der Gesellschaft verzichtet und hat sich auf das Kriterium des offensichtlichen Missverhältnisses zwischen Leistung und Gegenleistung beschränkt. Ich ersuche Sie, mit der Mehrheit auch auf das Kriterium der Offensichtlichkeit zu verzichten. Warum? Das Missverhältnis zwischen einer Leistung und einer Gegenleistung muss für eine Rückforderung genügen. Damit haben wir die gleichen Voraussetzungen wie für die Rückforderungen bei einer ungerechtfertigten Bereicherung. Es ist wichtig, dass wir die Klage auf Rückerstattung griffiger gestalten. Im Ständerat hat auch Ständerat Bürgi zu Recht darauf hingewiesen, dass die Rückerstattungsklage griffiger ausgestalten werden muss.
Deshalb bitte ich Sie: Lehnen Sie den Antrag der Minderheit ab. Eine operable Regelung der Rückforderungsansprüche der Unternehmungen ist eine der zentralen Voraussetzungen für eine gute Corporate Governance. Griffig ausgestaltete Rückforderungsansprüche sind auch ein wesentliches Element für die innergesellschaftliche Kontrolle - darauf hat der Bundesrat in seinem Zusatzbericht hingewiesen -, und sie dienen letztlich der Wahrung der Eigentumsrechte der an einem Unternehmen beteiligten Personen wie auch dem Schutz der Gläubiger und der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer.
Folgen Sie der Mehrheit, und lehnen Sie den Antrag der Minderheit Markwalder ab. Damit machen Sie auch einen Schritt in Richtung der Abzocker-Initiative.