preparatory:AB 11843
Rechsteiner Rudolf · Nationalrat · Basel-Stadt · Sozialdemokratische Fraktion · 2001-05-08
Wortprotokoll
Bei der 10. AHV-Revision wurde der berühmte Rentenknick eingebaut, der eine Anpassung der kleinen und mittleren Renten nach oben bewirkte. Der Minderheitsantrag geht in die gleiche Richtung; er würde die Renten im mittleren Bereich um 5 Prozent verbessern. Um Ihnen ein Beispiel zu geben: Aus einem Erwerbseinkommen von 3090 Franken resultiert heute eine Rente von 1566 Franken im Monat. Mit der neuen Rentenformel würden 1647 Franken Monatsrente ausbezahlt. Es ist eine Tatsache, dass viele Rentner und Rentnerinnen in diesem Bereich eine sehr schlechte Absicherung haben. Der Mensch lebt bekanntlich von Franken und nicht von Prozenten. Die gängige Rentenformel "60 Prozent sollen genügen" führt in diesem Bereich dazu, dass die Ersatzquote zu tief ist und dass im Rentenalter die Konsumbedürfnisse zur Fortsetzung der gewohnten Lebensweise real nicht erfüllt werden können.
Laut Bundesverfassung soll die AHV die Existenz sichern. Dies soll geschehen, ohne dass viele Leute auf Ergänzungsleistungen angewiesen sind. Dem Antrag der Minderheit stehen selbstverständlich Einsparungen bei den Ergänzungsleistungen gegenüber. Vor allem aber geht es darum, die Lage der Bezüger von kleinen Renten zu verbessern. Dies auch aus einem sehr speziellen Blickwinkel der Finanzierung: Wenn Sie die Finanzierung in Richtung Mehrwertsteuerprozente und Goldreserven verschieben, dann ist es eben vernünftig und adäquat, den kleinen Einkommen eine kleine Zulage zu geben, denn sie haben im selben Ausmass Anspruch auf die Zuwendungen aus den Goldreserven wie Bezügerinnen und Bezüger einer Maximalrente.
Wie Sie wissen, ist die Mehrwertsteuer regressiver als die geltenden Lohnprozente. Es trifft die Erwerbstätigen mit einem kleinen Einkommen also stärker als jene mit einem grossen Einkommen. Es ist deshalb folgerichtig, dass wir die Rentenformel zugunsten der kleinen Einkommen etwas verbessern.
Von einer Einheitsrente möchten wir indessen Abstand nehmen, weil wir nach wie vor der Ansicht sind, es solle ein wirklich wirksamer Anreiz bestehen, dass die Erwerbstätigen von sich aus Beiträge zahlen und über ihre Beiträge auch die Rentenhöhe verbessern können. In diesem Bereich ist es sehr vernünftig, diesen "Bauch" in der Rentenkurve ein bisschen zu verstärken. Es ist eine Hilfe, die sofort wirkt. Natürlich müssen wir auch beim Koordinationsabzug in der zweiten Säule eine Reform durchführen. Dort geht es jedoch mehrere Jahrzehnte, bis eine Reform rentenwirksam wird, während wir bei der AHV bereits heute Verbesserungen vornehmen können.