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AB 118455

Thanei Anita · Nationalrat · Zürich · Sozialdemokratische Fraktion · 2011-06-01

Wortprotokoll

Auslöser für die Abzocker-Initiative waren die sehr hohen Vergütungen für Verwaltungsräte, Geschäftsleitungsmitglieder und Beiräte. Die Initiative fordert deshalb, dass die Generalversammlung jährlich über alle Vergütungen abstimmt. Herr Hochreutener vertritt nun die Auffassung - das hat er vorhin gesagt -, wenn man das fordere, könne man geradeso gut die Initiative unterstützen.

Wir behandeln einen indirekten Gegenvorschlag. Ich denke deshalb, dass es sinnvoll wäre, die wichtigsten Eckpunkte aufzunehmen. Im zu beratenden Artikel geht es exakt um eine solche Frage. Wir haben einmal mehr griffige bis zahnlose Instrumente auf dem Tisch des Hauses. Gemäss Bundesrat, Ständerat und der Minderheit Hochreutener soll die Generalversammlung über das Vergütungsreglement und konkrete Vergütungen an Verwaltungsräte und Beiräte befinden, über die Vergütungen an die Geschäftsleitungsmitglieder aber nur, falls die Statuten nichts Abweichendes vorsehen; das heisst, es gibt eine Opting-out-Möglichkeit. Der Einzelantrag Markwalder möchte gerade das Gegenteil, das sogenannte Opting-in: Die Generalversammlung soll nur über Vergütungen der Geschäftsleitungsmitglieder befinden, wenn die Statuten das explizit vorsehen. Man könnte nun sagen, das spiele keine Rolle, das sei in etwa dasselbe. Das trifft natürlich nicht zu. In der Praxis zeigt sich immer wieder, dass dispositive Gesetzesregelungen sehr oft zur Anwendung gelangen, weil die einzelnen Gesellschaften eben nichts regeln.

Die SP-Fraktion und die Mehrheit der Kommission wollen zu diesen Fragen im Sinne der Initiative hier eine Muss-Vorschrift. Das heisst: Die Generalversammlung muss auch über die Vergütungen der Geschäftsleitungsmitglieder befinden, und zwar ohne Wenn und Aber, das heisst, ohne die Möglichkeit des Opting-out. Wir folgen deshalb hier der Kommissionsmehrheit und selbstverständlich auch dem Antrag der Minderheit Leutenegger Oberholzer.