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Huber Gabi · Nationalrat · 2011-06-01

Huber Gabi · Nationalrat · Uri · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2011-06-01

Wortprotokoll

Wir sind jetzt bei Block 9. Ich spreche für die FDP-Liberale Fraktion.

Ich ersuche um Unterstützung des Antrages der Minderheit II (Markwalder) bei Artikel 698 Absatz 2 Ziffer 4a und den dort in Klammern angegebenen Artikeln, die betroffen sind. Es geht hier um die unübertragbaren Befugnisse der Generalversammlung der Aktiengesellschaft als dem obersten Organ, konkret um die Frage, worüber die Generalversammlung im Zusammenhang mit Vergütungen abstimmen soll.

Die Minderheit II beantragt, dass die Generalversammlung zwingend und verbindlich über das Vergütungsreglement sowie über die Vergütungen des Verwaltungsrates und des Beirates abstimmen soll. Das Konzept umfasst sodann auch eine konsultative Abstimmung über den Vergütungsbericht; ich verweise auf den neuen Artikel 731jbis auf Seite 42 der deutschen Fahne, der ebenfalls zum Konzept der Minderheit II gehört. Dem Konzept liegt die Überlegung zugrunde, dass der Vergütungsbericht retrospektiv ist, im Gegensatz zum Reglement, das die Vergütungspolitik festlegt. Wenn der Vergütungsbericht keine Zustimmung erhält, ist dies ein deutliches Signal an den Verwaltungsrat, die Vergütungspolitik für das nächste Jahr zu ändern. Eine [PAGE 858] Konsultativabstimmung über den Vergütungsbericht ist bestimmt auch eine ehrlichere Willensäusserung der Aktionäre als eine zwingende Abstimmung. Bei einer zwingenden Abstimmung wissen nämlich sowohl die Investoren als auch die Aktionäre, dass Rechtsunsicherheiten in Bezug auf die Vergangenheit entstehen können, währenddem bei der Konsultativabstimmung eine klare Willensäusserung der Aktionäre möglich ist.

Bei Artikel 731l unterstützen wir den Einzelantrag Markwalder. Es geht hier um Abstimmungen über Vergütungen, die der Verwaltungsrat für die Geschäftsleitung beschlossen hat. Ob die Generalversammlung solche Entscheide zu treffen wünscht, soll sie selbst entscheiden können. Falls sie es wünscht, soll sie es in den Statuten festlegen. Eine Zwangsabstimmung beschränkt die Organisationsfreiheit der Aktionäre.