preparatory:AB 118506
Hochreutener Norbert · Nationalrat · Bern · Fraktion CVP/EVP/glp · 2011-06-01
Wortprotokoll
Das ist jetzt sicher die wichtigste Differenz im Ganzen. Es geht hier um die Frage der Rechnungslegungsprinzipien für die Konzernrechnung, es geht um die Differenzen in Sachen Standard. Standard ist der höchste Level mit dem grössten Aufwand für die Unternehmung. Der Nationalrat hatte sich mit 99 zu 50 Stimmen gegen den Standard entschieden, der Ständerat war dann mit 18 zu 17 Stimmen, also ganz knapp, für diesen hohen, aufwendigen Konzernrechnungsstandard. Die Kommission für Rechtsfragen des Nationalrates hat sich jetzt mit 13 zu 12 Stimmen ganz knapp dem Ständerat angeschlossen. Ich bitte Sie nun aber, nicht der Mehrheit zu folgen, sondern bei unserem früheren klaren Entscheid zu bleiben und meinen Minderheitsantrag zu unterstützen.
Vom Bundesrat wird zwar immer wieder gesagt, dieser Standard werde von den meisten Unternehmen heute schon angewandt. Wenn man sich in der Wirtschaft umhört, merkt man aber, dass dem nicht so ist. Die allermeisten nichtkotierten Gesellschaften erstellen ihre Konzernrechnung heute eben gerade nicht nach dem anerkannten Standard, also nicht nach Swiss GAAP, nach IFRS oder nach US GAAP, sondern nach dem Obligationenrecht. Das scheint uns für die KMU genügend, schon das ist aufwendig genug; das reicht. Der Antrag der knappen Kommissionsmehrheit hätte einen erheblichen Mehraufwand für unsere KMU zur Folge. Die Wirtschaft spricht davon, dass das je nach Grösse des KMU eine fünf- bis sechsstellige Zahl wäre - pro betroffener Betrieb! Sie können sich vorstellen, was das für die ganze Schweizer Wirtschaft heisst.
Wir haben die Schwellenwerte jetzt zwar angehoben, das stimmt, aber das führt wiederum dazu, dass der Bundesrat sagt, deshalb seien die Standards ganz besonders wichtig. Der Bundesrat denkt jedoch nicht daran - das ist ein zusätzliches Argument -, dass sehr viele KMU-Unternehmensgruppen aus drei, vier, fünf Gesellschaften bestehen, die zwar einzeln unter dem Schwellenwert, gesamthaft aber eben darüber liegen. Wir haben in der Kommission ein gutes Beispiel von einer Hotelkette gehört, bei der die einzelnen Hotels jeweils unter dem Schwellenwert liegen, gesamthaft sind sie aber eben darüber, und dann müssen sie die höheren Standards erfüllen.
Kommt hinzu, dass der Nutzen nicht sehr gross ist. Der Nutzen, der entsteht, wenn man jetzt diese höheren Standards für die Buchführung anwenden würde, steht in keinem Verhältnis zum Aufwand. Das Kosten-Nutzen-Verhältnis stimmt eben nicht.
Deshalb bitte ich Sie: Halten Sie an Ihrem früheren Beschluss fest, folgen Sie der Kommissionsminderheit.