preparatory:AB 118559
Hochreutener Norbert · Nationalrat · Bern · Fraktion CVP/EVP/glp · 2011-06-01
Wortprotokoll
Die CVP/EVP/glp-Fraktion ist hier für Festhalten, also für den Antrag der Kommissionsmehrheit.
Der Bundesrat will generell vom Leitungs- zum Kontrollprinzip übergehen; wir haben dem in diesem Rat zugestimmt. Der Ständerat hat dann beschlossen, hier eine Ausnahme zu machen, weil die tatsächlichen Verhältnisse manchmal eben wichtiger sein können als die theoretischen Verhältnisse. Wir haben deshalb beschlossen, dass theoretisch übergeordnete juristische Personen die Pflicht zur Konsolidierung an eine untergeordnete juristische Person übergeben können, sofern diese dann wirklich dominant ist. Das war eigentlich auch die Auffassung des Ständerates.
Wir haben uns dann gesagt: Das geht vielleicht etwas zu weit, da kann es zu Missbräuchen kommen. Wir haben deshalb eine Korrektur angebracht. Das, was wir dann beschlossen haben - dass diese Möglichkeit nur Vereinen, Stiftungen und Genossenschaften offensteht -, ist eigentlich ein Kompromissantrag; das ist eine Korrektur. Der Ständerat hat das irgendwie nicht gemerkt und an seiner alten Version festgehalten. Ich sage deshalb: Bleiben wir auch fest, vielleicht merkt der Ständerat im nächsten Durchgang, was unsere Absicht war.