preparatory:AB 119624
Brändli Christoffel · Ständerat · Graubünden · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2011-06-01
Wortprotokoll
Ich hatte zwölf Jahre lang die Gelegenheit, mich mit Bauten ausserhalb der Bauzone herumzuschlagen. Deshalb möchte ich hier schon etwas sagen. Ich glaube, der grosse Erfolg der Raumplanung ist die Trennung von Baugebiet und Nichtbaugebiet. Wir müssen jetzt nicht im Nichtbaugebiet das Bauen leichter machen als im Baugebiet. Es war die Idee, dass die Gebäude, die im Nichtbaugebiet stehen, weiter genutzt werden können und dass man ihr Erscheinungsbild bewahrt. Das ist ein Privileg, wenn man solche Liegenschaften hat.
Es ist so, dass das Raumplanungsgesetz Flexibilität bietet. Man kann darüber diskutieren, ob diese Flexibilität genügend ist oder nicht, das werden wir dann bei dieser Revision tun. Aber was wir mit dieser Motion bezüglich Aufhebung der Gestaltungsvorschriften bekommen haben, ist total im Widerspruch zu jeglicher Raumplanung. Es heisst nämlich: "die Einschränkungen für die äussere Gestaltung und die bauliche Grundstruktur von ausgebauten Gebäudeteilen fallengelassen werden" - also keine Vorschriften mehr, Sie können machen, was Sie wollen.
Sie haben heute die Möglichkeit, die Wohnfläche in den Stall hinaus um 30 bis 60 Prozent zu erweitern. Sie können also ein zusätzliches Zimmer in den Stall hineinbauen. Es ist ja selbstverständlich, wenn Sie ein Zimmer bauen können, dass Sie auch ein Fenster machen können. Sie dürfen nicht irgendein verrücktes Fenster machen, das das ganze Gebäude verunstaltet. Aber ein Fenster, das sich einfügt, können Sie machen. Es ist wichtig, dass das Gebäude im Erscheinungsbild das gleiche bleibt.
Ich muss Ihnen sagen: Was die Motion ausspricht, ist nicht ein Gesetzesproblem, sondern das ist ein Problem des Kantons Bern. Die Kantone haben hier Möglichkeiten, um vernünftige Lösungen zu finden. Wenn sie unvernünftige Lösungen haben, wird das vor Gericht gezogen, und dann verlieren sie. Aber man kann schon mit dem heutigen Gesetz diese Probleme weitgehend lösen. Wenn man zu noch besseren Lösungen kommt, bin ich einverstanden. Ich wehre mich vehement dagegen, dass man diese Vorschriften fallenlässt. Ich bin für Flexibilität, aber gegen die Aufhebung dieser Gestaltungsvorschriften.
Ich bitte Sie deshalb, diesen Vorstoss abzulehnen.