preparatory:AB 119639
Brändli Christoffel · Ständerat · Graubünden · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2011-06-01
Wortprotokoll
Das Parlament hat in letzter Zeit verschiedene Vorlagen beraten, die sich mit gleichen oder ähnlichen Themen auseinandersetzen wie die vorliegende Volksinitiative. Dies betrifft insbesondere das CO2-Gesetz, mit welchem die angestrebten Emissionsreduktionen, soweit sinnvoll, weitgehend erfüllt werden. Auch in Bezug auf die angestrebten Sicherheitsbedürfnisse sind mit den laufenden Anpassungen an EU-Richtlinien und mit der Via sicura wichtige Schritte erfolgt.
Das Parlament hat diese Arbeiten, die unabhängig von der vorliegenden Volksinitiative in die Wege geleitet wurden, mit einigem Wohlwollen als Gegenvorschlag zur Volksinitiative bezeichnet und damit den Fächer für einen allfälligen Rückzug der Initiative weit geöffnet. Es ist zu hoffen, dass dieser Ball aufgenommen wird.
Heute haben wir noch abschliessend zur Volksinitiative Stellung zu beziehen: Was will die Initiative, und wo liegen die wichtigsten Probleme? Vorerst zu den weitgehend erfüllten bzw. erfüllbaren Zielen:
1. Erlass von Vorschriften zur Reduktion der negativen Auswirkungen von Motorfahrzeugen insbesondere der Unfallfolgen und der Umweltbelastung durch Personenwagen;
2. Anpassung dieser Vorschriften und Grenzwerte an den technischen Fortschritt und an neue Erkenntnisse.
Problematischer sind folgende Bestimmungen: die Definition von Grenzwerten, die von heute üblichen Bestimmungen abweichen; Zulassungsverbote; Geschwindigkeitsbegrenzungen für Fahrzeuge, welche von den Vorgaben abweichen, und die unterschiedliche Behandlung von in der Schweiz und im Ausland zugelassenen Fahrzeugen. Ich verzichte hier darauf, auf weitere Probleme im Zusammenhang mit der Volksinitiative hinzuweisen, insbesondere nachdem, wie bereits gesagt, die sinnvollen Anregungen umgesetzt wurden.
Ein Verfassungsartikel, der in einzelnen Punkten weniger weit geht als die heute angestrebten Umweltvorschriften und auch in Bezug auf die Koordination mit den europäischen Vorschriften einige Probleme mit sich bringt, macht wenig Sinn. Als Beispiele seien da erwähnt: Der Grenzwert ab 250 Gramm CO2 - Sie wissen, dass die Bundeslösung nicht nur ab 250 Gramm Einschränkungen vorsieht, sondern für alle Fahrzeuge; auch die Beschränkung des Leergewichtes steht im Widerspruch zu einer internationalen harmonisierten [PAGE 425] Beurteilung von Fahrzeuggewichten. Wir sollten hier nicht andere Wege gehen.
Der Bundesrat beantragt Ihnen deshalb, die Initiative abzulehnen. Auch Ihre Kommission kommt zum gleichen Schluss und beantragt Ihnen ebenfalls, die Initiative abzulehnen. Die Minderheit Cramer beantragt, die Initiative anzunehmen.