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preparatory:AB 119940

Forster-Vannini Erika · Ständerat · St. Gallen · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2011-05-30

Wortprotokoll

In Artikel 64 Absatz 2 Buchstaben b und c - wie dann auch in den Absätzen 3 und 3bis, zu denen wir noch kommen - wird die Kostenbeteiligung für die Versicherten festgehalten. Der Versicherte beteiligt sich erstens mit einem festen Jahresbetrag, der heute vom Bundesrat festgelegt wird. Das soll so bleiben. Zweitens beteiligt sich der Versicherte mit dem Selbstbehalt der die Franchise übersteigenden Kosten, heute beträgt er 10 Prozent. Drittens beteiligt er sich mit einem jährlichen Höchstbetrag des Selbstbehaltes.

Damit vor allem auch Chronischkranke den Weg in die integrierte Versorgung finden, haben die Räte entschieden, dass die Versicherten, die einem Netzwerk beitreten, von einer tieferen Kostenbeteiligung und einem kleineren Höchstbetrag des Selbstbehaltes profitieren sollen. Im Gegensatz dazu sollen sich künftig diejenigen Versicherten, die keinem Netzwerk beitreten wollen, stärker als bisher an den Kosten beteiligen müssen. Der Nationalrat hält an seinem Beschluss fest, dass sich Versicherte, die sich einem Netzwerk anschliessen, mit 10 Prozent, also wie bisher, an den Kosten beteiligen müssen. Sie sehen das in Buchstabe c. Versicherte, die keinem Netzwerk beitreten, haben hingegen einen Selbstbehalt von 20 Prozent zu bezahlen. Ausschlaggebend für diesen Beschluss war das Argument der Kostensteigerung. Wenn sich viele Leute den Netzwerken anschliessen, hätte eine tiefere Kostenbeteiligung der Versicherten zumindest in einer ersten Phase eine Prämienerhöhung zur Folge. Deshalb sollen die heutigen Ansätze in der ordentlichen Grundversicherung - Selbstbehalt und maximaler Selbstbehaltsbetrag - beibehalten werden.

Die Mehrheit Ihrer Kommission schlägt Ihnen nun eine Kostenbeteiligung von 7,5 Prozent für Versicherte in Netzwerken vor. Damit wird sich ein Prämienanstieg zwar nicht verhindern lassen, aber er wird sicher milder ausfallen als beim Beschluss, den wir das letzte Mal gefasst haben. Nur so wird das Ziel dieser Vorlage, möglichst viele Versicherte in die Versicherungsform der integrierten Versorgung zu bringen, innert nützlicher Zeit erreicht. Oder anders herum gesagt: Nur mit einer tieferen Kostenbeteiligung für Versicherte, die in die Netze gehen, wird es gelingen, dass sich 60 Prozent der Versicherten - das ist das Ziel dieser Vorlage - den Netzwerken anschliessen. Die Kostenbeteiligung für Versicherte, die eine andere Versicherungsform wählen, sich also nicht in die Netze begeben, soll künftig 15 Prozent betragen. Eine Minderheit will sich dem Nationalrat anschliessen.

Ich darf gleich noch zu Absatz 3 Ausführungen machen, weil es wichtig ist, dass man nicht nur den Selbstbehalt anschaut, sondern eben gleichzeitig auch den Höchstbetrag des Selbstbehaltes diskutiert! Bei Absatz 3 hält die Kommission an ihrem ursprünglichen Antrag fest. Künftig soll der Höchstbetrag des Selbstbehaltes für Versicherte im Gesetz festgehalten werden. Versicherte, die sich einem Netz anschliessen, sollen maximal 500 Franken bezahlen. Versicherte, die sich keinem Netzwerk anschliessen wollen, müssen mit einem Höchstbetrag von 1000 Franken rechnen. Damit fahren Versicherte im Rahmen von Managed Care etwas besser, ohne dass sich das auf die Prämie auswirkt.

Im Namen der Mehrheit der Kommission bitte ich Sie, dem Antrag für 7,5 Prozent der die Franchise übersteigenden Kosten und dem Höchstbetrag von 1000 bzw. 500 Franken - dies im Namen der Kommission - zuzustimmen.

In Absatz 3bis wird festgehalten, dass der Bundesrat die jährlichen Höchstbeträge des Selbstbehaltes der Kostenentwicklung im Bereich der Krankenversicherung anpassen kann.