preparatory:AB 120100
Brändli Christoffel · Ständerat · Graubünden · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2011-06-16
Wortprotokoll
Es ist so, dass dieser Artikel Zündstoff beinhaltet. Man muss die Frage der Freiheitsstrafe bezüglich bedingt und unbedingt noch prüfen, und man muss sicher auch noch den Begriff "waghalsig" anschauen. Auch die Abstufung bezüglich der Höchstgeschwindigkeiten ist nochmals zu prüfen. Wir haben die Abstufungen bewusst nicht geändert, weil wir damit eine unnötige Diskussion auslösen würden. Wir gehen davon aus, dass die Grössenordnung der Geschwindigkeiten bei der Definition des Rasens in Ordnung sind: 40 Stundenkilometer mehr in einer Zone mit 30 Stundenkilometern, 50 Stundenkilometer mehr in einer Zone mit 50 Stundenkilometern, 80 Stundenkilometer mehr bei höheren Geschwindigkeiten. Dies scheint uns eine Grössenordnung zu sein, die vertretbar ist. Ich habe einleitend aber auch gesagt, dass Massnahmen gegen die Raserproblematik damit aufgegleist sind und dass sie im Zweitrat vertieft diskutiert werden müssen. Ich gehe davon aus, dass leichte Korrekturen erfolgen werden. Die Stossrichtung sollte man beibehalten, weil wir die Raserproblematik in den Griff bekommen wollen. Aber ich bin froh, wenn die Äusserungen von Herrn Büttiker im Zweitrat intensiv diskutiert werden.