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Brändli Christoffel · Ständerat · Graubünden · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2011-06-16

Wortprotokoll

Artikel 15c ist einer der Artikel, bei denen wir Differenzen zum Bundesrat haben. Ich versuche, ihn gesamthaft darzustellen, damit Sie sehen, wo Differenzen bestehen und wo nicht.

Vorerst einmal zu den berufsmässigen Motorfahrzeugführern: Da gilt gemäss dem Entwurf des Bundesrates die Regelung, dass bis zum 50. Altersjahr die Ausweise alle fünf Jahre zu erneuern sind, vom 50. bis zum 70. Altersjahr alle drei Jahre. Ab dem 70. Altersjahr gilt dann die Regelung mit der ärztlichen Kontrolle, die alle zwei Jahre durchzuführen ist. Hier gibt es keine Differenz; wir haben Absatz 3 des Entwurfes als Absatz 1 übernommen.

Ein zweites Thema ist die Gültigkeitsdauer der Führerausweise für Fahrzeuge mit mehr als acht Sitzplätzen: Die Führerausweise für diese Kategorie dürfen nicht über das 70. Altersjahr hinaus verlängert werden.

Es ist für uns klar, dass eine alle zwei Jahre durchzuführende ärztliche Kontrolle nötig ist; hier gibt es auch keine Differenz.

Eine Differenz entsteht nun, weil der Bundesrat alle Ausweise befristen möchte: Wenn Sie einen Führerausweis bekommen, ist er auf das 50. Altersjahr befristet. Wenn Sie 50 Jahre alt sind, müssen Sie einen Sehtest ablegen; das Resultat schicken Sie dann der Motorfahrzeugkontrolle, die Motorfahrzeugkontrolle stellt Ihnen einen neuen Ausweis aus und belastet Sie mit einer Gebühr. Den Sehtest, der allerdings günstig ist, bezahlen Sie auch. Dies ist also eine relativ grosse Geschichte. Die Mehrheit vertritt die Meinung, dass dies eine bürokratische Lösung ist, die nichts bringt. Wir gehen davon aus, dass die Leute ihre Augen in Eigenverantwortung kontrollieren lassen. Wenn Sie mit 48 Jahren eine Brille kaufen, dann sollten Sie nicht zwei Jahre später einen Sehtest machen und das ganze Prozedere über sich ergehen lassen müssen.

Wir sind der Meinung, dass es genügt, wenn man ärztliche Kontrollen für Personen ab dem 70. Altersjahr anordnet und diese auch konsequent durchführt. Wir beantragen Ihnen, davon abzusehen, für den Normalbürger eine Befristung der Führerausweise zu beschliessen.

Der Bundesrat möchte hier überraschenderweise festhalten; das Gleiche gilt für eine Minderheit der Kommission.

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