preparatory:AB 120265
Germanier Jean-René · Nationalrat · Wallis · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2011-09-13
Wortprotokoll
Art. 23
Antrag der Kommission
Abs. 1
... Treibstoffe entstehen, kompensieren.
Abs. 2
Der Bundesrat legt den Kompensationssatz, nach Anhörung der Branche, nach Massgabe der Erreichung des Reduktionsziels nach Artikel 3 zwischen 5 und 40 Prozent fest und bestimmt den Anteil der im Inland durchzuführenden Kompensationsmassnahmen.
[VS]
Antrag Lustenberger
Abs. 2bis
Der zulässige Kompensationsaufschlag auf Treibstoffe beträgt maximal 5 Rappen pro Liter.
Schriftliche Begründung
Artikel 23 bezweckt, dem heutigen Klimarappen eine rechtliche Grundlage zu geben. Zwischenzeitlich wurde behauptet, dass Treibstoffaufschläge von 40 oder gar 50 Rappen pro Liter drohen würden. Erste Berechnungen zeigen jedoch, dass Artikel 23 lediglich Aufschläge von 0,8 bis 5,2 Rappen pro Liter Treibstoff verursachen dürfte. Deshalb ist eine Begrenzung auf 5 Rappen pro Liter eine Absicherung einerseits der Branche und andererseits vor allem auch der Konsumenten. Gleichzeitig wird durch die Limitierung ein effizienter Einsatz der Finanzmittel gefördert.
[VS]
Antrag Borer
Streichen
Schriftliche Begründung
Eine Kompensationspflicht für Treibstoffe ist nichts anderes als eine versteckte CO2-Abgabe auf Treibstoffe. Zwar wird hier ganz auf die Lenkung verzichtet, was im Übrigen der Intention des Gesetzes widerspricht, doch der Preiseffekt für die Menschen und Unternehmen, welche auf Individualmobilität angewiesen sind, wird etwa gleich stark sein: Aufgrund dieser Kompensationspflicht kann der Benzinpreis um etwa 50 Rappen pro Liter steigen. Mit der vierfachen Verschärfung der CO2-Reduktionsziele wird es für den Bund notwendig werden, auf diese Kompensationspflicht zurückzugreifen und sie mit der Zeit auch noch zu erhöhen.
[VS]
Antrag Fiala
Streichen
Schriftliche Begründung
Eine Kompensationspflicht für Treibstoffe ist nichts anderes als eine versteckte CO2-Abgabe auf Treibstoffe. Zwar wird hier ganz auf die Lenkung verzichtet, was im Übrigen der Intention des Gesetzes widerspricht, doch der Preiseffekt für die Menschen und Unternehmen, welche auf Individualmobilität angewiesen sind, wird etwa gleich stark sein: Aufgrund dieser Kompensationspflicht kann der Benzinpreis um etwa 50 Rappen pro Liter steigen. Mit der vierfachen Verschärfung der CO2-Reduktionsziele wird es für den Bund notwendig werden, auf diese Kompensationspflicht zurückzugreifen und sie mit der Zeit auch noch zu erhöhen.
[VS]
Art. 23
Proposition de la commission
Al. 1
... leur utilisation énergétique.
Al. 2
Le Conseil fédéral fixe, après audition de la branche, le taux de compensation entre 5 et 40 pour cent, en fonction du degré de réalisation des objectifs fixés en fonction de l'article 3, et détermine la part des mesures de compensation devant être faites en Suisse.
[VS]
Proposition Lustenberger
Al. 2bis
La majoration admissible s'appliquant aux carburants s'élève à 5 centimes au maximum par litre.
[VS]
Proposition Borer
Biffer
[VS]
Proposition Fiala
Biffer