preparatory:AB 120460
Maurer Ueli · Bundesrat · Zürich · 2011-09-14
Wortprotokoll
Es geht hier zuerst einmal um eine grundsätzliche Frage: Im Falle eines WEF beispielsweise tauschen wir aufgrund der Sicherheitslage Daten mit ausländischen Nachrichtendiensten aus. Aufgrund des Datenschutzgesetzes brauchen wir eine gesetzliche Grundlage, dass wir mit ausländischen Partnern Daten zur Lage austauschen können. Mit Artikel 10a Absatz 4 haben wir nun die Grundlage dafür, dass das überhaupt möglich ist. Das war bisher auf Verordnungsstufe geregelt. Hier findet sich nun die gesetzliche Grundlage, dass Lagedaten ausgetauscht werden können.
Zur Lagedarstellung: Das ist keine Datenbank, die bestehen bleibt. Ein aktuelles Beispiel ist der Entführungsfall in Pakistan. Dazu führen wir eine Lagedarstellung; darin wird während Wochen aufgelistet, was passiert. Wenn das Ereignis vorbei ist, wird alles gelöscht. Auch beim WEF werden diese Daten wieder gelöscht. Sie müssen sich Folgendes vorstellen: Es ist ein elektronisches System; es wird alles auf einem Bildschirm dargestellt. Die Kantone – im Fall von Pakistan ist das der Kanton Bern, beim WEF ist es Graubünden, in einem anderen Fall ist es ein anderer Kanton – haben Zugriff, wenn wir eine solche Lagedarstellung führen. Wenn das Ereignis vorbei ist, werden alle Daten gelöscht. Es ist also keine Datenbank, die bestehen bleibt; es ist nicht mit Isis vergleichbar. Wir schaffen hier die gesetzliche Grundlage dafür, dass Lagedaten elektronisch zugänglich gemacht werden können. Es ist keine Datenbank im Sinne des Gesetzes, in der wir Daten pflegen, sondern die Daten werden während des Ereignisses aufgeführt und nachher wieder gelöscht.
Unserer Meinung nach ist eine gesetzliche Grundlage für diese Möglichkeit des Datenaustausches notwendig. Es dient der Sicherheit, beispielsweise eines WEF, wenn wir die rechtliche Grundlage haben, um solche Daten auszutauschen. Wenn wir diese rechtliche Grundlage nicht haben, ist allenfalls die Sicherheit gefährdet.
Ich bitte Sie, hier der Mehrheit zu folgen und den Antrag der Minderheit abzulehnen.