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preparatory:AB 120568

Miesch Christian · Nationalrat · Basel-Landschaft · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2011-09-14

Wortprotokoll

Noch ganz kurz zu Artikel 5 aus Sicht der Mehrheit der Kommission: Artikel 5 besagt ja, dass das VBS Verschiebungen zwischen den zwei Gesamtkrediten vornehmen kann, und zwar von maximal 2 Prozent des jeweils tieferen Kreditbetrages. Mit der vorliegenden Botschaft wären das Kreditverschiebungen in der Grössenordnung von 390 000 Franken. Weil die Summe so klein ist, hat der Ständerat gesagt, das sei unwesentlich, man könne das streichen.

Aber wenn wir als Zweitrat ebenfalls die Streichung beschliessen, wird diese Bestimmung dauerhaft aus der Immobilienbotschaft gestrichen. Wir haben uns mit 13 zu 9 Stimmen gegen die Streichung ausgesprochen. Wir wollen kein Präjudiz schaffen; diese Bestimmung ist z. B. auch in der Botschaft im Zusammenhang mit dem ETH-Rat enthalten. Die Streichung würde dazu führen, dass bei der geringsten Kostenüberschreitung eine Krediterhöhung durch die eidgenössischen Räte bewilligt werden müsste.

Deshalb bitten wir Sie, der Mehrheit zu folgen.

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