AB 120674
Leutenegger Oberholzer Susanne · Nationalrat · Basel-Landschaft · Sozialdemokratische Fraktion · 2011-09-15
Wortprotokoll
Bei diesem Zusatz der Minderheit zu Absatz 2 Buchstabe a Ziffer 4 geht es um einen Kernpunkt der Vorlage. Es geht nämlich um die Frage, wie hoch die Eigenkapitalanforderungen für die systemrelevanten Banken sind. Der Bundesrat schlägt vor, dass die Eigenmittel 19 Prozent betragen sollen. Das klingt ja - es wurde auch im Ständerat darauf hingewiesen - ganz solide. Wenn man sich das aber näher anschaut, sieht man, dass es das nicht ist, denn diese 19 Prozent werden an den risikogewichteten Aktiven bemessen. Wer nimmt die Risikogewichtung vor? Das sind die Banken selber. Wie gut sie das machen, haben wir spätestens bei der UBS-Krise gesehen.
Die Minderheit verlangt nun, dass die Eigenkapitalquote, und zwar hartes Eigenkapital, gemessen an den nichtrisikogewichteten Aktiven 10 Prozent beträgt. Wir wollen das auch ins Gesetz schreiben. Wenn wir es ins Gesetz schreiben und darin auch keine Risikogewichtung durch die Banken zulassen, besteht keinerlei Manipulationsmöglichkeit. Die Folgen sind: Wir bekommen nachher sicherere Grossbanken, das Risiko für die Steuerzahlerinnen und Steuerzahler wird entschieden kleiner. Die Folge wird sein - das ist auch klar -, dass auf der einen Seite die Eigenkapitalrendite wahrscheinlich sinken wird, aber dass auf der anderen Seite die Reputation der beiden Grossbanken gestärkt wird; das wiederum mindert ihren allfälligen Risikozuschlag auf den Kapitalmärkten.
Wir haben das nicht einfach handstreichartig gemacht. Diese Leverage Ratio von 10 Prozent, wie wir sie fordern, beruht auf den Erkenntnissen der Studie von Urs Birchler. Wir sind der festen Meinung, dass wir in diesem Gesetz eine kontrollierbare Grösse haben müssen. Mit der Eigenmittelanforderung "10 Prozent der nichtrisikogewichteten Aktiven" haben wir eine derartige Grösse. Es ist wesentlich mehr, als die Grossbanken heute aufweisen, und wir sind überzeugt, dass es das beste Instrument ist, um das Grossbankenrisiko für die Steuerzahlerinnen und Steuerzahler wesentlich zu mindern. Es ist auch viel besser - das sage ich an die Adresse der SVP - als alle organisatorischen Massnahmen, die man zum Schluss gar nicht auf die Durchsetzung in der Realität testen kann.
Ich bitte Sie, folgen Sie meinem Minderheitsantrag, und legen Sie im Gesetz fest, dass man eine Eigenkapitalquote von 10 Prozent haben muss.