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preparatory:AB 120932

Schneider-Ammann Johann N. · Bundesrat · Bern · 2011-09-19

Wortprotokoll

Die Europäische Union hat am 2. September 2011 die Einfuhr, den Kauf und die Beförderung von Erdöl und einer Reihe von Erdölerzeugnissen aus Syrien verboten. Die Bereitstellung von Finanzmitteln, Versicherungen und Rückversicherungen in diesem Zusammenhang wurde ebenfalls untersagt. Vor dem 2. September abgeschlossene Verträge über den Import von syrischem Erdöl dürfen noch bis am 15. November 2011 erfüllt werden. Der Bundesrat hat am 18. Mai 2011 Sanktionen gegenüber Syrien ergriffen. Damit schloss sich die Schweiz den Massnahmen an, welche die EU am 9. Mai 2011 verhängt hatte. Seither wurden die Sanktionen im Einklang mit der EU mehrmals verschärft. Durch die Übernahme der EU-Sanktionen wollte der Bundesrat insbesondere auch verhindern, dass es zu Umgehungsgeschäften über die Schweiz kommt.

Vor diesem Hintergrund wird der Bundesrat in Kürze auch über die Übernahme der Erdölsanktionen befinden. Die Rohölexporte Syriens gehen vor allem in die EU, namentlich nach Deutschland, Italien und Frankreich. Die Schweiz hat schon seit Jahren kein Erdöl mehr aus Syrien eingeführt - der letzte Import im Umfang von rund 4 Millionen Franken datiert aus dem Jahr 2005. Inwieweit in der Schweiz niedergelassene Rohstofffirmen in den Handel mit syrischem Erdöl involviert sind, ist nicht bekannt. Angesichts der Bedeutung der Schweiz im internationalen Rohwarenhandel und dessen Finanzierung geht der Bundesrat jedoch davon aus, dass solche Geschäfte auch über die Schweiz abgewickelt werden.

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