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preparatory:AB 121415

Leutenegger Oberholzer Susanne · Nationalrat · Basel-Landschaft · Sozialdemokratische Fraktion · 2011-09-28

Wortprotokoll

Sie sprechen jetzt wahrscheinlich die Materialien an, die in der Praxis entscheidend sein können. Aber als Jurist wissen Sie, dass die historische Gesetzesauslegung heute vor den Gerichten nicht unbedingt tragfähig ist. Ich sage Ihnen jetzt meine Interpretation: Dieser zweite Satz ist ganz klar eine Dispensregel, die der Zivilstandsbeamte oder die Zivilstandsbeamtin beachten muss. Wissen Sie warum? Wir haben in der EMRK und in der Bundesverfassung das Recht auf Ehe, und dieses geht immer vor.