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AB 121436

Leutenegger Oberholzer Susanne · Nationalrat · Basel-Landschaft · Sozialdemokratische Fraktion · 2011-09-28

Wortprotokoll

Dank der guten Vorlage und des klaren Entscheides des Ständerates können wir heute die Neuregelung des Namens- und Bürgerrechtes der Ehegatten ganz emotionslos diskutieren.

Eine Änderung ist klar angezeigt, das zeigt das geltende Recht. Nach dem geltenden Recht tragen die Männer - das sei noch einmal festgehalten - von der Geburt bis zum Tod, unabhängig vom Zivilstand, den gleichen Namen. Der Familienname - auch das ist geltendes Recht - ist immer der Name des Ehegatten. Ein Wechsel zum Namen der Ehegattin ist eigentlich contra legem und bräuchte auch nach dem Antrag der Minderheit immer eine spezielle Bewilligung. Das zeigt, dass auch der Antrag der Minderheit dem Gebot der gleichen Rechte nicht Rechnung trägt, und das zeigt auch die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte gegen die Schweiz. Denn diese Rechtsprechung ist wesentlich weiter gediehen als zum Zeitpunkt des Burghartz-Entscheides; ich habe bereits vorher bei meiner Frage darauf hingewiesen. Deshalb ist auch der rudimentäre Vorschlag, wie er in der Kommission gemacht wurde und wie ihn jetzt die Minderheit präsentiert, nicht haltbar, er löst die grundlegenden Probleme nämlich nicht.

Anders die ständerätliche Vorlage: Sie entspricht allen Anforderungen an ein transparentes Namensrecht, das den Persönlichkeitsrechten Rechnung trägt. Jede Person behält grundsätzlich, unabhängig vom Zivilstand, den Namen. Diese Lösung respektiert also die Persönlichkeitsrechte von Frau und Mann vollumfänglich. In den Stammbäumen werden endlich auch die Frauen sichtbar; Herr Freysinger wird sich dann in dreissig Jahren davon überzeugen können. Aus Respekt vor der Tradition steht es den Eheleuten aber frei, einen der beiden Namen als Familiennamen zu tragen. Weiterhin toleriert werden selbstverständlich die Allianznamen, wie es bereits heute Praxis, aber nicht Gesetz ist. Tragen die Ehegatten einen gemeinsamen Familiennamen - auch das ist völlig klar geregelt -, so ist das der Name der Kinder. Behalten die Ehegatten ihre Ledignamen, so entscheiden die Eltern als mündige Bürgerinnen und Bürger frei, und zwar im Regelfall zum Zeitpunkt der Heirat; das vermeidet Konflikte.

Neu geregelt wird zudem, dass gleichgeschlechtliche Paare nun ebenfalls einen gemeinsamen Namen wählen können.

Ein Fortschritt für viele Männer ist - das müsste gerade Herr Lüscher vielleicht zur Kenntnis nehmen -, dass unverheiratete Paare mit gemeinsamer Sorge und gemeinsamen Kindern neu auch den Namen des Vaters als Name des Kindes wählen können.

Weiter verändert sich das Bürgerrecht mit der Eheschliessung nicht mehr. Diese unsinnige Regelung, die heute gilt - ich habe z. B. drei Bürgerrechte -, schaffen wir ab. Auch das erleichtert die Arbeit der Zivilstandsämter.

Erleichtert wird der Namenswechsel. Damit können vor allem Patchwork-Familien erleichtert wieder zu einem gemeinsamen Namen kommen.

Ich denke, die Lösung des Ständerates ist wirklich das Ei des Kolumbus. Die Lösung achtet die Persönlichkeitsrechte beider Ehegatten. Sie werden als gleichberechtigte, mündige Bürgerinnen und Bürger behandelt, wie es auch dem Grundgedanken einer liberalen Gesellschaft entspricht. Ganz anders die Einzelanträge von Herrn Lüscher: Herr Lüscher möchte immer den Namen des Vaters als entscheidende Grösse ins Gesetz schreiben. Sie entmündigen damit, Herr Lüscher, die Bürgerinnen und Bürger. Sie stellen wieder den Staat vor die Bürgerinnen und Bürger; das müsste doch Ihrem Gedankengut bzw. dem Ihrer freisinnig-liberalen Fraktion vollends widersprechen.

Das Namensrecht weckt offenbar viele Emotionen, wie jetzt die Fragen gezeigt haben. Es weckt offenbar auch Ängste. Ich kann das in Bezug auf die Männer ein Stück weit nachvollziehen. Aber überwinden Sie jetzt diese Ängste, machen Sie einen Schritt zu einem modernen Namensrecht, das wirklich dem Grundsatz der gleichen Rechte beider Ehegatten Rechnung trägt. Wir haben eine gute Lösung. Denken Sie daran, dass die gleichen Kräfte, die jetzt das neue Namensrecht bekämpfen, auch gegen das neue, heute geltende Eherecht waren. Man hat damals darauf hingewiesen, dass der Richter dann im Ehebett wäre und wie schlimm das alles sei. Was ist eingetroffen? Das Gegenteil! Das neue Eherecht hat sich bewährt, hat die Frau von der Bevormundung durch den Mann erlöst - ausser in einem Punkt, nämlich bei der Namensfrage. Man getraute sich damals nicht, diesen entscheidenden Schritt zu machen, den wir jetzt vollziehen sollten.

Ich danke Ihnen, wenn Sie der Mehrheit folgen und den Antrag der Minderheit und auch die Einzelanträge von Herrn Lüscher ablehnen.