preparatory:AB 121766
Forster-Vannini Erika · Ständerat · St. Gallen · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2011-09-28
Wortprotokoll
Ich gestatte mir einige allgemeine Erläuterungen, anschliessend werde ich kurz auf jede Motion eingehen.
Vorerst einmal kurz einige Erläuterungen zu den Überlegungen, welche wir in der Kommission den Themen von Block 2 zugrunde gelegt haben, bei dem es in erster Linie um Fragen der Energieeffizienz respektive des Energiesparens geht. Wir waren uns alle einig, dass bei der Energieeffizienz und beim Energiesparen das grösste Potenzial besteht und dass es wichtig ist, dieses Potenzial auch effizient auszuschöpfen. Potenzial orten wir in fast allen Bereichen, so unter anderem in den Bereichen Antrieb und Prozesse, Klima/Lüftung/Heizung, dann aber auch im Bereich Raumwärme und Warmwasser und ganz allgemein im Bereich Industrie. Ich möchte hier betonen: Die Elite dieses Landes ist bereit, den Aufbruch mitzutragen, Frau Bundesrätin!
Die Massnahmen im Gebäudebereich liegen weitgehend im Zuständigkeitsbereich der Kantone. Die grosse Mehrheit der Kantone hat denn auch in den letzten Jahren energiepolitische Grundlagenstudien erarbeitet oder in Auftrag gegeben. Im Energiebereich ist bei den Gebäuden in den letzten Jahren einiges erreicht worden; die Energiedirektorenkonferenz der Kantone hat die entsprechenden Vorschriften bereits im Jahr 2008 verschärft. Sie sind zwischenzeitlich in beinahe allen Kantonen umgesetzt worden.
Seit dem 1. Januar 2010 setzen die Kantone gemeinsam mit dem Bund das Gebäudeprogramm um. Ab 2020 sollen sich die Gebäude im Bereich der Wärmeenergie möglichst ganzjährig selber versorgen können und einen Anteil der Versorgung mit Elektrizität übernehmen. Entsprechend gilt es gemäss Mehrheit der Kommission und Bundesrat zu beachten, dass es nicht immer zielführend ist, ohne grössere Not Bundeskompetenzen einzuführen. Wir wissen zudem aus Erfahrung, wie sensibel die Kantone auf solche Forderungen reagieren. Wichtig scheint uns, dass die Zusammenarbeit des Bundes mit den Kantonen, vor allem mit der Energiedirektorenkonferenz, vertieft wird.
Was den Strombereich betrifft, muss beim Energieprogramm noch einiges angepasst werden, damit auch im Bereich Installationen die Ziele erreicht werden können. Wegen des Produktionswegfalls müssen ab 2020 bei stagnierendem bis steigendem Strombedarf rund 40 Prozent des heutigen Strombedarfs durch Effizienzmassnahmen sowie durch Strom aus erneuerbaren Energiequellen oder Stromimport gedeckt werden. Namentlich bei der Abdeckung der [PAGE 985] Grundlast, das heisst bei der Bandenergie, besteht eine erhebliche Lücke. Insbesondere der steigende Anteil von stochastischer Energie stellt eine Herausforderung an die Reservehaltung und an die europäischen Netze dar. Die Energieunternehmen haben denn auch bereits mit dem sogenannten Smart Metering begonnen. Damit lassen sich zum Beispiel die Maschinen so steuern, dass sie erst dann in Betrieb genommen werden, wenn entsprechende Stromkapazitäten im Netz vorhanden sind. Damit kann auch der Niedrigtarif besser ausgeschöpft werden.
Gleichzeitig kann mit den Definitionen von Standards auch der Maschinen- und Gerätepark in der Industrie im Sinne einer noch besseren Energieeffizienz beeinflusst werden. Mit der Energie-Etikette wurde bereits einiges in diese Richtung in Bewegung gesetzt. Es gibt aber immer noch viele Geräte, die an keine Standards gebunden sind. Einiges kann zudem erreicht werden, indem die Abwärme besser genutzt wird. Auch mit einer entsprechenden Tarifgestaltung kann der Konsum gesteuert werden. Bei allem Optimismus muss aber dem Umstand Rechnung getragen werden, dass dies nicht von heute auf morgen geschehen kann. Die Investitionen müssen sich in Bezug auf die Betriebskosten auch rechnen. So sind die volkswirtschaftlichen Konsequenzen, wie die Entwicklung der Wettbewerbsfähigkeit besonderes energieintensiver Wirtschaftsbereiche, bis heute noch wenig geklärt.
Ich komme kurz zu den einzelnen Motionen:
Bei der ersten Motion, der Motion 11.3415, beantragt Ihre Kommission wie auch der Bundesrat die Annahme, deshalb habe ich keine weiteren Bemerkungen zu machen.
Ich komme zur Motion 11.3376, "Effizienzstandards für elektrische Geräte. Eine Best-Geräte-Strategie für die Schweiz". Gemäss der Motion soll die Energieverordnung so angepasst werden, dass zusätzliche Kategorien für elektrische Geräte erfasst werden können. Das Anliegen liegt damit auf der Linie von Bundesrat und Kommission. Wir empfehlen Ihnen aber im Einvernehmen mit dem Bundesrat, den Motionstext abzuändern. Ich gehe davon aus, dass Sie den Kommissionsbericht gelesen haben, ich werde die Argumente nicht wiederholen; wenn notwendig, kann ich sie Ihnen aber gerne noch vorlesen.
Ich komme damit zur Motion 11.3375, "Smart Metering. Intelligente Zähler für die Schweiz". Hier beantragt die Kommission mit 8 zu 0 Stimmen bei 1 Enthaltung, die Motion in einen Prüfungsauftrag abzuändern. Der Bundesrat ist damit einverstanden. Auch dazu haben Sie einen schriftlichen Bericht erhalten. Ich werde keine weiteren Erläuterungen machen, es sei denn, es sei notwendig.
Ich komme zur Motion 10.3643, "Energiesparen belohnen. Mit den Kantonen Verhandlungen aufnehmen". Hier beantragt Ihnen die Kommission die Ablehnung der Motion. Ich verweise auf meine Erläuterungen zum Eintreten auf diesen Block. Der Bereich liegt in der Kompetenz der Kantone. Die Kantone haben in dieser Frage schon sehr viel gemacht und sind bereit, noch mehr zu tun. Es braucht aus unserer Sicht keine zusätzlichen Verhandlungen mit den Kantonen.
Damit komme ich zur Motion 11.3449, "Energiesparstandards für Neubauten und Altbausanierungen". Hier haben wir nur noch eine Ziffer der Motion zu behandeln. Wir haben sie in der Kommission mit 9 zu 2 Stimmen bei 1 Enthaltung abgelehnt. Eine Minderheit empfiehlt die Annahme der Motion. Deswegen werde ich Ihnen ganz kurz erläutern, weshalb die Mehrheit die Ablehnung empfiehlt. Es geht in Ziffer 1 darum, dass vom Bundesrat energetische Mindeststandards für Neubauten zu erlassen sind, die sich am Nullenergiehaus oder Plusenergiehaus bemessen sollen; das betrifft auch die Sanierung von Altbauten, wobei dieser Standard nach den heutigen Richtlinien für Neubauten gemäss dem Muken-Standard ausgestaltet werden soll. Auch hier gilt es zu beachten, dass für Massnahmen betreffend den Verbrauch von Energie in Gebäuden gemäss Artikel 89 Absatz 4 der Bundesverfassung vor allem die Kantone zuständig sind. Wenn man eine solche Motion annehmen würde, müsste eine Verankerung von Mindeststandards für Neubauten und zu sanierende Altbauten im Bundesrecht erfolgen. Das bedürfte einer Änderung der Bundesverfassung. Wir sind der Meinung, dass das nicht notwendig ist, weil die Kantone sich in dieser Frage stark engagieren.
Das nächste Geschäft ist die Motion 11.3696, "Umbau der Energieversorgung ohne neue Abgaben". Die Kommission beantragt Ihnen mit 6 zu 3 Stimmen bei 2 Enthaltungen, die Motion abzulehnen. Kollege Freitag verlangt eine vollständige Zweckbindung der Einnahmen aus der CO2-Abgabe. Die Einnahmen wurden ja ursprünglich vollständig als Lenkungsabgabe mit Rückgabe konzipiert. Wir haben dann einmal entschieden, dass ein Teil der Abgabe für die Gebäudetechnik verwendet werden soll. Kollege Freitag ist nun der Meinung, dass die ganzen Einnahmen für Gebäude und für die Förderung von Forschung und Entwicklung eingesetzt werden sollten. Die Kommission beantragt Ihnen wie gesagt mit 6 zu 3 Stimmen bei 2 Enthaltungen, der Motion nicht zuzustimmen.
Ich komme zum Postulat Cramer 11.3587, "Sparsame Energienutzung und erneuerbare Energien: zusätzliche finanzielle Mittel für Ausbildungsprogramme". Wir beantragen Ihnen mit dem Bundesrat, das Postulat anzunehmen.
Dann haben wir noch die Motion 11.3416 zu behandeln. Sie fordert die "Abschaffung von verbrauchsfördernden Sondertarifen für Haushalte mit Elektroheizungen und Elektroboilern". Die Kommission beantragt Ihnen mit 6 zu 0 Stimmen bei 2 Enthaltungen, die Motion abzulehnen. Ich verweise auf mein Eintretensvotum, in dem ich auf diese Problematik hingewiesen habe.
Wir haben noch die Motion 11.3424, "Ersatz von Elektroheizungen": Die Kommission beantragt mit 8 zu 1 Stimmen, die Motion abzulehnen. Die Minderheit beantragt die Annahme. Deshalb erläutere ich ganz kurz, weshalb Ihnen die Mehrheit beantragt, die Motion abzulehnen: Es geht wiederum um die verfassungsmässige Kompetenz der Kantone im Gebäudebereich. Deswegen wäre eine Vorschrift auf Bundesebene auch hier nur mit einer Verfassungsänderung zulässig. Wir gehen auch davon aus - ich habe schon beim Eintreten darauf hingewiesen -, dass die Kantone mit den Mustervorschriften der Kantone im Gebäudebereich diese Problematik aufgenommen haben.
Zuletzt zur Motion 11.3427, "Mehr Strom und weniger CO2. Ersatz fossiler Grossfeuerungen": Die Kommission beantragt mit 10 zu 3 Stimmen, die Motion abzulehnen. Es gibt eine Minderheit, die beantragt, die Motion anzunehmen. Elektrowiderstandsheizungen verbrauchen ausgerechnet in den kältesten Wintertagen sehr viel Strom. Wie die Motion fordert, sollten insbesondere ortsfeste Elektroheizungen mit Wasserzirkulation durch effizientere Systeme ersetzt werden. Es besteht hier grosses Potenzial; der Forderung wurde bereits mit der Motion Leutenegger Filippo 08.3671, "Nutzung der Wärme-Kraft-Kopplung", Rechnung getragen. Entsprechend ist bereits eine Strategie in Erarbeitung. Sie soll gegen Ende des Jahres vorliegen und neben der Abschätzung des Potenzials auch mögliche Fördermassnahmen enthalten. Aus diesen Gründen beantragen Ihnen die Mehrheit der Kommission und der Bundesrat, diese Motion abzulehnen.