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preparatory:AB 122105

Leutenegger Oberholzer Susanne · Nationalrat · Basel-Landschaft · Sozialdemokratische Fraktion · 2011-12-07

Wortprotokoll

Es ist eigentlich unverständlich, warum Absatz 2 von der Kommissionsmehrheit bzw. vom Nationalrat gestrichen worden ist. Es ist ja klar, dass ein Vergütungsreglement auch geändert werden können muss, und zwar auf Antrag von Aktionärinnen und Aktionären. Sonst würden wir das Reglement auf Dauer zementieren. Herr von Graffenried hat darauf hingewiesen, dass das eigentlich bereits Teil der Aktienrechtsrevision ist; wir haben es hier halt mit dem indirekten Gegenvorschlag vorweggenommen. Es geht um ein absolut zentrales Recht für die Aktionärinnen und Aktionäre. Es kommt dazu, dass das vorgeschlagene Quorum, damit man eine Änderung des Vergütungsreglementes beantragen kann, relativ hoch ist. Die jüngsten Entwicklungen an den Generalversammlungen - zum Beispiel die ganze Bewegung, die von der Organisation Ethos angeführt worden ist - zeigen ganz klar, dass ein grosses Bedürfnis besteht, auch Änderungen des Vergütungsreglementes auslösen zu können, und diese Möglichkeit ist in der Fassung des Ständerates und des Bundesrates, denen sich die Minderheit anschliessen möchte, vorgesehen.

Ich bitte Sie deshalb, dem Antrag der Minderheit von Graffenried zuzustimmen.