preparatory:AB 122168
Landolt Martin · Nationalrat · Glarus · Fraktion BD · 2011-12-08
Wortprotokoll
Die Kommissionsmehrheit empfiehlt Ihnen Kürzungen beim Beratungsaufwand und beim übrigen Betriebsaufwand. Gleichzeitig empfiehlt sie Ihnen aber, den Kürzungsantrag der Minderheit Zuppiger bei der Informatik abzulehnen.
Das Thema Informatik beim Bund beschäftigt uns schon seit einiger Zeit. Insbesondere wurden auch zwei Motionen dazu angenommen. In der Zwischenzeit hat das Departement die Informatikverordnung geändert, und man ist zurzeit im Begriffe, die Führungsstrukturen besser zu regeln und die Effizienz von Informatikprojekten zu verbessern. Die Kommissionsmehrheit geht davon aus und glaubt daran, dass diese Massnahmen Wirkung zeigen werden und das stetige Wachstum der Informatikausgaben gestoppt bzw. zumindest stark gedrosselt werden kann. Ebendieses stetige Wachstum ist der Grund für den Minderheitsantrag, wogegen die Mehrheit geltend macht, dass es gerade jetzt - mitten in diesem Optimierungsprozess - für eine Kürzung der falsche Zeitpunkt sei.
Ihre Kommission empfiehlt Ihnen deshalb mit 14 zu 9 Stimmen, dem Bundesrat und dem Ständerat zu folgen und den Antrag der Minderheit Zuppiger abzulehnen.
Beim Beratungsaufwand empfiehlt Ihnen die Kommissionsmehrheit eine Kürzung um 50 Millionen Franken. Die stetig wachsenden Beratungsaufwände wurden in der Kommission schon mehrfach thematisiert und auch kritisiert. Eine Mehrheit hinterfragt die Notwendigkeit der Beratungsaufträge, zumal die Internalisierung von externen Ressourcen unter anderem für das Wachstum bei den Personalkosten verantwortlich gemacht wird. In der Konsequenz hätten dann die Beratungsaufwendungen entsprechend rückläufig sein müssen, was eben nicht der Fall ist. Die Minderheit weist auf die Gefahr hin, dass solche Kürzungen linear, flächendeckend und pauschal umgesetzt würden und dass gleichzeitig der Privatwirtschaft möglicherweise wichtige Aufträge entzogen würden. Die Mehrheit weist aber darauf hin, dass lineare Kürzungen keineswegs zwingend sind und eine individuelle, gezielte Umsetzung zur Führungsaufgabe des Bundesrates gehört.
Ihre Kommission empfiehlt Ihnen, den Beratungsaufwand zu kürzen. Sie tut dies mit 14 zu 7 Stimmen bei 1 Enthaltung.
Zum übrigen Betriebsaufwand: Hier empfiehlt Ihnen die Kommissionsmehrheit eine Kürzung um 100 Millionen Franken. Der Vergleich zwischen dem Voranschlag 2012 und dem Voranschlag 2011 zeigt hier eine Steigerung um 91 Millionen. Gegenüber der Rechnung 2010 wird sogar ein Anstieg um 220 Millionen ausgewiesen. Auch hier ruft die Kommissionsmehrheit mit ihrem Kürzungsantrag zu mehr Kostenbewusstsein auf und möchte, dass solche Ausgaben in den Ämtern besser und kritischer hinterfragt werden. Auf die Gefahr hin, dass ich mich wiederhole: Auch hier macht die Kommissionsminderheit auf die Gefahr aufmerksam, dass solche Kürzungsanträge linear, also per Rasenmähermethode, umgesetzt würden, was die Kommissionsmehrheit in aller Deutlichkeit bestreitet.
Ihre Kommission beantragt Ihnen mit 15 zu 9 Stimmen, den übrigen Betriebsaufwand zu kürzen. Ich danke Ihnen, wenn Sie den Anträgen der Kommissionsmehrheit zustimmen.