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preparatory:AB 123190

Schneider-Ammann Johann N. · Bundesrat · Bern · 2011-12-20

Wortprotokoll

Wenn der Motionär mit der vorliegenden Motion eine Strategie des Bundes für die Berggebiete und ländlichen Räume fordert, geht er offensichtlich davon aus, dass der Bund heute keine Strategie hat. Wir sind aber anderer Ansicht, diese Aussage ist falsch, denn mit der neuen Regionalpolitik (NRP) setzt der Bund seit 2007 faktisch eine Strategie für die Entwicklung für die Berggebiete und ländlichen Räume um.

Die neue Regionalpolitik ist auf die wirtschaftliche Entwicklung der Regionen ausgerichtet. Sie entfaltet ihre Wirkung in den ländlichen Räumen, im Berggebiet und in den Grenzregionen. Die Standortfaktoren und Rahmenbedingungen für die KMU sollen - das ist die Zielsetzung - in diesen Regionen verbessert werden. Die Neuausrichtung der Regionalpolitik wurde beschlossen, nachdem die Evaluationen von früheren Massnahmen gezeigt hatten, dass sie ohne grosse Wirkung gegen die Abwanderung junger, qualifizierter Leute geblieben waren. Die NRP ist wie der neue Finanzausgleich [PAGE 1256] seit 2007 in Kraft, und die Umsetzung ist unserer Ansicht nach gut angelaufen: Es sind immerhin über 600 Projekte gefördert worden. Mit den Kantonen wurde soeben eine neue Programmvereinbarung für die Jahre 2012 bis 2015 ausgehandelt, und der Bund wird sich in den nächsten vier Jahren mit 120 Millionen Franken à fonds perdu und mit über 230 Millionen Franken zusätzlich an rückzahlbaren Darlehen beteiligen. Es ist zum jetzigen Zeitpunkt, nach vier Jahren, zu früh, um fundierte Aussagen über die Wirkung der NRP zu machen; die Evaluation ist für das Jahr 2013 vorgesehen.

Sie bemängeln in der Motion auch, dass die verschiedenen Sektoralpolitiken unkoordiniert wirken und widersprüchliche Ergebnisse produzieren. Der Koordinationsbedarf wurde bei der Erarbeitung der NRP erkannt. Mit der Verordnung über die raumordnungspolitische Koordination der Bundesaufgaben besteht seither eine rechtliche Verpflichtung zu einer solchen Koordination. Es ist also nicht die Grundlage, die fehlt, sondern möglicherweise dann und wann das Umsetzen, was etwas mit den ganz direkt betroffenen Menschen zu tun hat.

Die Zusammenarbeit wird aber praktiziert. Sie wird in der Raumordnungskonferenz des Bundes praktiziert, dort arbeiten zwanzig Bundesstellen regelmässig zusammen und stimmen ihre Aufgaben aufeinander ab. Dann wurde bereits das Netzwerk aus Seco, Bundesamt für Landwirtschaft, ARE und Bafu erwähnt, das sich spezifisch mit der Entwicklung der ländlichen Räume und Berggebiete befasst. Weiter werden durch eine gemeinsame Förderung von Modellvorhaben in den Regionen Synergiemöglichkeiten gesucht und die einzelnen Sektoralpolitiken aufeinander abgestimmt.

Der Bundesrat schlägt mit seiner Stellungnahme zur Motion vor, den direkten Weg zu beschreiten, also die weitgehend bekannten Herausforderungen für ländliche Räume und Berggebiete direkt durch Reformen der Sektoralpolitiken anzugehen. Ich nenne zwei Beispiele: In der Agrarpolitik 2014-2017 gibt es einen definierten Schwerpunkt, der "Vitalität und Attraktivität des ländlichen Raumes stärken" heisst. Darunter fällt die Förderung des Agrotourismus oder auch eine verstärkte Abgeltung von landschaftsschützerischen Leistungen. Oder dann wieder zur neuen Regionalpolitik: Bei der Vorbereitung eines Mehrjahresprogramms für die Periode 2016-2023 wird im nächsten Jahr die guterprobte Zusammenarbeit mit der kantonalen Volkswirtschaftsdirektorenkonferenz lanciert, um auch in diesem Bereich neue Handlungsmöglichkeiten auszuloten.

Es sei in Erinnerung gerufen, dass der Bund, die Kantone, die Städte und Gemeinden in den vergangenen sechs Jahren mit grossem Aufwand gemeinsam ein Raumkonzept erarbeitet haben. Der Bundesrat hat dieses Konzept im vergangenen Sommer als sinnvollen Orientierungsrahmen für die Koordination der politischen Aufgaben aller Ebenen qualifiziert. Das Konzept bezeichnet zwölf unterschiedliche Handlungsräume: vier grossstädtisch geprägte, fünf klein- und mittelstädtisch geprägte sowie drei alpin geprägte Handlungsräume - damit sind der Gotthard, die Südwestschweiz und die Südostschweiz gemeint. Bereits der Begriff "Handlungsraum" deutet darauf hin, dass die Vorschläge direkt in die politischen Reformprogramme der richtigen Ebene unseres föderalen Staates einfliessen sollen.

Ich fasse zusammen: Es sind ausreichende Grundlagen vorhanden, um die Herausforderungen für die ländlichen Räume und Berggebiete identifizieren zu können. Diese sind direkt in die sektoriellen Reformprojekte einzubinden. Mit der Koordinationsverordnung des Bundesrates besteht eine rechtliche Verpflichtung, solche Arbeiten zwischen Bundesämtern und Departementen abzustimmen. Es ist eine Lücke in der tripartiten Zusammenarbeit mit Kantonen und Gemeinden zu schliessen - das gebe ich gerne zu. Der Bundesrat bietet Hand, um bei einer allfälligen Initiative der Kantone mitzuwirken, aber die Initiative muss von den Kantonen kommen. Der Bundesrat will dieses Ziel, nämlich die Zusammenarbeit über das tripartite Instrument, nicht via eine neue und aufwendige Strategiearbeit erreichen.

Ich bin der Meinung, es geht um die Umsetzung. Die Grundlagen sind gelegt worden, und es wäre falsch, wenn der Bund jetzt wieder für die verschiedenen urbanen bzw. ländlichen Räume eigenständige Strategien und Politiken entwickeln müsste. Dies würde nämlich den Stadt-Land-Graben vergrössern, statt ihn zu überbrücken. Zielgerichteter ist es, die Herausforderungen des ländlichen Raumes in weiter gefassten, funktionalräumlichen Zusammenhängen vertieft anzugehen wie etwa in der neuen Regionalpolitik oder so, wie es das Raumkonzept Schweiz vorschlägt.

Mit diesen Bemerkungen bitte ich Sie, die Motion abzulehnen und dafür umso mehr die Arbeit der Kantone mit den Gemeinden und mit dem Bund zu unterstützen.