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preparatory:AB 123223

Schneider-Ammann Johann N. · Bundesrat · Bern · 2011-12-20

Wortprotokoll

Der Bundesrat stand dieser Viehexportsubvention von Anfang an ablehnend gegenüber. Sie ist ein Instrument aus den Siebziger- und Achtzigerjahren, das damals sicher berechtigt gewesen ist. Heute haben wir in diesem Land 20 Prozent weniger Rindvieh als in den Siebziger- und Achtzigerjahren. Was man auch wissen muss - wir führen ja die Diskussion nicht zum ersten Mal -: Im Jahr 2006 hat die Schweiz etwa 20 000 Tonnen Tieräquivalent Rindvieh eingeführt. Wir sind also vom Exportland zum Importland geworden.

Es wurde eben gesagt, die Kompensation bei den Direktzahlungen sei etwas erstaunlich. Ich teile diese Meinung. In Erinnerung gerufen sei auch, dass Viehhaltung und Viehzucht unterstützt werden, und zwar relativ grosszügig; ich erinnere z. B. an die 30 Millionen Schweizerfranken, die für Herdebuchführung und Leistungsprüfungen zur Verfügung stehen. Es ist also nicht so, dass die Viehzüchter, die Viehhändler und die Viehexporteure nicht unterstützt werden; es stehen Mittel zur Verfügung.

Eine weitere Bemerkung: Auch in den letzten Jahren ohne Exportsubvention sind Qualitätstiere gehandelt worden; sie sind deshalb gehandelt worden, weil sie sich im Markt durchsetzen konnten.

Der Kommissionssprecher, Herr Graber, hat vorhin auch noch den Wechselkurs angesprochen. Unter der zusätzlichen Schärfe, die die Wechselkurssituation der letzten Monate mit sich gebracht hat, hat natürlich auch der Viehexport gelitten, aber auch der Viehexport hat, wie alle anderen Wirtschaftsbereiche, jetzt zumindest die Sicherheit der Untergrenze von Fr. 1.20.

Ich bitte Sie also, der Stellungnahme des Bundesrates und dem Antrag der Minderheit zu folgen und diese Subventionierung des Viehexportes abzulehnen.

[VS]

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