preparatory:AB 123418
Geissbühler Andrea Martina · Nationalrat · Bern · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2012-02-28
Wortprotokoll
Bei Artikel 105 geht es um die Ungültigkeitserklärung. Wenn wir die Zwangsheirat konsequent bekämpfen wollen, müssen wir einfache und klare Gesetze haben. Die Minderheit will bei Artikel 105 Ziffern 5 und 6 eine einfache und griffige Formulierung einfügen. Das heisst, wenn jemand unter Zwang oder minderjährig verheiratet wird, soll diese Ehe für ungültig erklärt werden. Die vom Bundesrat vorgeschlagene Relativierung der Ziffern 5 und 6 mit dem Zusatz, es sei denn, dieser Ehegatte wolle die Ehe weiterführen, erhöht nur den Druck auf die Opfer. Wenn nämlich ein Ehegatte die Ehe nicht aus freiem Willen oder minderjährig geschlossen hat, muss diese als ungültig erklärt werden.
Wir wissen, dass fast 30 Prozent der Zwangsehen minderjährige Mädchen betreffen. Und fast immer spielt Gewalt bei der Durchsetzung der Zwangsheirat eine Rolle. Jede dritte Betroffene wird in diesem Zusammenhang mit einer Waffe oder mit Mord bedroht. Genau dieses Problem können wir nur mit der Formulierung der Minderheit lösen, oder wir können es damit zumindest angehen. Mit der Formulierung des Bundesrates könnte ein Opfer wiederum unter Druck gesetzt und bedroht werden. Es würde zur Aussage gezwungen, dass es sich nun in der Ehe wohlfühle und dass alles in Ordnung sei. Dieses Schlupfloch müssen wir dringend stopfen. Falls es dann unter Tausenden doch einmal einen Fall geben würde, bei dem die betroffene Person mit ihrem Ehegatten aus freiem Willen und ohne Druck zusammenbleiben möchte, können sie immer noch die Ehe in gegenseitiger Einvernahme schliessen.
Es ist allen klar, dass es sehr schwierig ist, eine Zwangsheirat zu erkennen. Wenn eine solche nicht schon vor oder während der Heirat aufgedeckt wird, ist dies nur noch möglich, wenn die betroffene Person oder jemand, der Kenntnis davon hat, diese Meldung macht. Dies wird nicht geschehen, wenn die Ehe gut funktioniert. Zum Schutz der Betroffenen muss eine Ehe, welche unter Zwang oder mit einer [PAGE 36] minderjährigen Person geschlossen wurde, ungültig erklärt werden.
Ich danke für die Unterstützung der Minderheit zugunsten einer griffigen Gesetzgebung gegen Zwangsheirat.