preparatory:AB 123506
Leutenegger Oberholzer Susanne · Nationalrat · Basel-Landschaft · Sozialdemokratische Fraktion · 2012-03-06
Wortprotokoll
Frau Kommissionssprecherin, Sie ziehen immer die Analogie zum Bundespersonalrecht heran. Haben Sie zur Kenntnis genommen, dass auch im Antrag der Minderheit eine Ausnahmebestimmung vorgesehen ist, genauso wie bei der Kommissionsmehrheit, und dass nur die Hürden für die Abgangsentschädigung höher sind? Gemäss dem Antrag der Minderheit braucht es nämlich ein Zweidrittelmehr, im Gegensatz zum Antrag der Mehrheit, der die Ausnahmeregelung im Vergütungsreglement oder allenfalls mit einem einfachen Mehr der Generalversammlung vorsieht. Haben Sie das zur Kenntnis genommen? Es handelt sich in beiden Fällen nicht um ein absolutes Verbot.