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Gutzwiller Felix · Ständerat · Zürich · FDP-Liberale Fraktion · 2012-03-12

Wortprotokoll

Sie gestatten mir sicher, kurz etwas zu sagen, obwohl ich an der damaligen Sitzung nicht dabei war. Als Urheber des parlamentarischen Vorstosses von 2004, der ja schon genannt worden ist, fühle ich mich natürlich auch in die Pflicht genommen, meine Haltung bekanntzugeben.

Ich darf ganz kurz daran erinnern, warum der Vorstoss 04.476, gesetzgeberisch tätig zu werden, im Jahre 2004 eingereicht worden ist; notabene in einem Jahr, in dem es noch kein einziges kantonales Gesetz zum Thema Rauchen gab. Hätten wir als Bundesparlament etwas zügiger gearbeitet, wäre die Situation heute vielleicht klarer. 2004 ist der Vorstoss eingereicht worden, weil 2004 die Weltgesundheitsorganisation zum ersten Mal definitiv etablierte, dass Passivrauchen - Passivrauchen, nicht nur Aktivrauchen - gesundheitsschädlich ist in Bezug auf Krebs, Herz-Kreislauf- und andere Krankheiten. Deshalb handelte ganz Europa, und deshalb hatten wir das Gefühl, dass auch die Schweiz handeln müsse. Das war der Ursprung.

Das Ziel war es damals einerseits, schweizweit eine einheitliche Regelung zu finden, eine, darauf komme ich noch zurück, durchaus liberale Regelung, und andererseits auch den Arbeitnehmerschutz umzusetzen; darauf komme ich am Schluss zurück, weil der Arbeitnehmerschutz in der heutigen Situation eben sehr uneinheitlich umgesetzt ist. Die Haltung war damals: Man wollte eine liberale Gesetzgebung, sprich eine Gesetzgebung, die sich nicht gegen die Raucher richtet, sondern die Nichtraucher schützt. Das sind zwei unterschiedliche Dinge. Eine Gesetzgebung auch, die sich an einem durchaus liberalen Postulat orientiert, daran nämlich, dass die Freiheit des einen dort aufhört, wo die Freiheit des anderen, in diesem Fall des Nichtrauchers, beginnt. Das sollte die Leitlinie sein.

Das Gesetz, das wir dann machten, entspricht dieser Grundidee aber nur in bestimmten Punkten. Und die Initiative, die dann folgte - und das muss ich klar sagen - entspricht diesen Vorstellungen einer verantwortlichen und selbstverantwortlichen Gesetzgebung auch nicht in allen Punkten. Die Punkte, in denen die Initiative überschiesst, sind erwähnt worden, ich muss sie nicht wiederholen. Ich habe diese Initiative deshalb, obwohl ich der Urheber dieser Thematik bin, nicht besonders unterstützt.

Heute ist die Situation aber die, dass wir einen kantonalen Flickenteppich haben. So weit, so schlecht, das wollte die Parlamentsmehrheit, das kann man akzeptieren. Ich glaube aber, es gibt einen Punkt, zu dem Sie sich schon Gedanken machen müssen. Das ist der Arbeitnehmerschutz, der ursprüngliche Schutzgedanke der parlamentarischen Intervention von 2004. Diese Frage ist heute nicht geklärt. Man kann nun nicht argumentieren, dass es in diesem Land zu Recht kantonal unterschiedliche Arten des Arbeitnehmerschutzes gebe. Seit 1877 das Fabrikgesetz eingeführt wurde - da war die Schweiz bei den europäischen Pionieren -, hat die Schweiz zunehmend einen landesweit einheitlichen Arbeitnehmerschutz. Heute ist der Arbeitnehmerschutz, bezogen auf ein international anerkanntes Schadstoffspektrum, durchbrochen und nicht mehr einheitlich. Deshalb scheint mir das Anliegen der Initianten in diesem Punkt durchaus gerechtfertigt.

Ich sage es noch einmal: Es gibt andere Anliegen, die mir zu weit zu gehen scheinen. Ich persönlich habe beispielsweise nichts gegen unbediente Fumoirs. Wenn sich ein Genussraucher mit seiner Zigarre und einem Glas Cognac in das unbediente Fumoir zurückziehen will - es kann ein nettes Fumoir sein, es braucht kein Nikotinstüblein zu sein -, dann soll er das tun dürfen. Das würde ich nicht verbieten. Aber der Arbeitnehmerschutz ist schlecht geregelt, das soll korrigiert werden.

Nun verstehe ich den Antrag Stöckli so, dass er genau in diese Richtung geht. Herr Graber hat es ebenfalls erwähnt: Hier hätten wir eine Chance, bei diesem Punkt nachzubessern. Wenn ich die Initianten richtig verstanden habe, könnte ein solcher Vorschlag zu einem Rückzug der Initiative führen. Diese hat beim Volk gute Chancen; Herr Kollege Graber hat es ausgeführt, ich muss es nicht wiederholen. Wenn ich die Initianten richtig verstanden habe, würden sie die Initiative zurückziehen, wenn in einigen dieser entscheidenden Punkte noch Fortschritte erzielt würden.

Ich sehe auch gar keinen zeitlichen Grund, nicht darauf einzugehen, im Gegenteil: Viele Kollegen haben argumentiert, wir sollten hier nicht zu schnell wieder eine Änderung vornehmen. Wir können uns die nötige Zeit nehmen; es gibt keinen Grund, weshalb die Kommission nicht im Sinne eines indirekten Gegenvorschlages beispielsweise die eine Thematik aufgreifen sollte, die auch bei den von Herrn Stöckli angesprochenen Artikeln im Vordergrund steht, nämlich die Einheitlichkeit des Arbeitnehmerschutzes. Diesen Punkt könnte man aufgreifen. Da könnte man nachbessern und möglicherweise sogar eine Einigung erzielen, die keine kantonalen Kompetenzen betrifft - denn der Arbeitnehmerschutz ist eine eidgenössische Domäne, das ist keine Frage -, und schlussendlich eine bessere und einvernehmliche Lösung finden, die diesen langjährigen Streit etwas entschärfen könnte.

Ich bin also zum Schluss gekommen, dass die Initiative in der jetzigen Situation nicht zielführend ist, dass es aber durchaus vernünftig sein könnte, der Kommission und uns allen nochmals die Chance zu geben, im Sinne eines indirekten Gegenvorschlages eine Nachbesserung vorzunehmen. In diesem Sinne werde ich Herrn Kollege Stöckli unterstützen.

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