preparatory:AB 124516
Leutenegger Oberholzer Susanne · Nationalrat · Basel-Landschaft · Sozialdemokratische Fraktion · 2012-05-02
Wortprotokoll
Am 25. Januar 2012 hat uns der Bundesrat seine politischen Schwerpunkte für die Legislaturperiode 2011-2015 unterbreitet. Eine Spezialkommission Ihres Rates hat diese Vorlage an sechs Sitzungstagen während insgesamt 38,5 Stunden beraten. Es sei vorweg festgehalten: Dank der vorzüglichen Arbeit der Kommissionssekretärin, Frau Iris Hollinger, und ihrer Stellvertreterin, Frau Myriam Bertsch, konnten die Sitzungen sehr speditiv abgewickelt werden. Dafür gebührt ihnen ein ganz grosser Dank. Danken möchte ich aber auch den Kommissionsmitgliedern, die die Arbeit mit sehr viel Disziplin an die Hand genommen und durchgeführt haben. Auch Ihnen besten Dank!
Der Nationalrat ist bei der Beratung der Legislaturplanung an ein enges Verfahrenskonzept gebunden; der Präsident hat darauf hingewiesen. Das gilt sowohl für die Antragstellung - Anträge konnten nur bis zum 20. März eingereicht werden - wie auch für die Beratung im Plenum. Eintreten ist obligatorisch, das wissen Sie; es gibt keine Gesamtabstimmung und keine Schlussabstimmung, und das Differenzbereinigungsverfahren wird abgekürzt: Unmittelbar nach der ersten Beratung in beiden Räten setzt die Einigungskonferenz ein. Dieses enge Korsett erzeugt Frustrationen und gibt immer wieder Anlass zu Diskussionen über Sinn und Zweck der Beratung der Legislaturplanung durch das Parlament. Das war auch in unserer Kommission der Fall.
Bis 2004 wurde die Legislaturplanung vom Rat bloss zur Kenntnis genommen; mit Richtlinienmotionen konnte das Parlament dann Schwerpunkte setzen. Im Jahr 2004 erfolgte erstmals eine materielle Beratung des Programms. In der Gesamtabstimmung im Nationalrat ist die Legislaturplanung dann aber abgestürzt. Das nun geltende Verfahren kennen wir seit 2008. Ob das jetzt der Weisheit letzter Schluss ist, ist durchaus offen. Allseits wurde festgehalten, dass das Verfahren unbefriedigend ist und dem Parlament sehr wenig Gestaltungsspielraum lässt. Es ist eben ein Legislaturprogramm der Regierung und nicht des Parlamentes. Der Umstand, dass eine Prioritätensetzung fehlt, was in der Kommission mehrfach kritisiert worden ist, hat eben auch damit zu tun, dass es nicht das Programm einer Koalitionsregierung ist, sondern das Programm einer Mehrparteienregierung mit je nach Thema wechselnden Koalitionen. Eine parlamentarische Initiative auf erneute Änderung des Verfahrens wurde von der Kommission aber mit 14 zu 3 Stimmen bei 2 Enthaltungen abgelehnt.
Die Kommission hat ihre Arbeit mit Hearings begonnen, und zwar zusammen mit der ständerätlichen Kommission. Angehört wurden die Kantone, und zwar Vertreterinnen und Vertreter aller Regierungskonferenzen, dann Städte, Gemeinden, Wirtschaftsvertreter, die Nationalbank, Vertreter der Wissenschaft und verschiedene Fachleute zu allen Leitlinien. Die Beratungen erfolgten durchwegs in Anwesenheit einer Vertretung der Bundeskanzlei - die Bundeskanzlerin war an einigen Sitzungen dabei - und immer mit einer Vertretung des Bundesrates. Frau Bundespräsidentin Widmer-Schlumpf bzw. Herr Bundesrat Maurer als Vizepräsident und Stellvertreter waren bei allen Sitzungen anwesend.
Das zeigt Ihnen den Umfang der Arbeit: Wir hatten über 169 Anträge zu befinden; davon wurden 58 Anträge, also etwa ein Drittel, angenommen. Zudem wurden 73 Minderheitsanträge eingereicht, über die Sie heute und morgen zu befinden haben. Wie Sie der Fahne entnehmen können, haben wir die deutschsprachige Fassung redaktionell durchwegs der französischen angepasst.
Was ist nun der Schwerpunkt des Legislaturprogramms 2011-2015? Vom Bundesrat sind politische Leitlinien formuliert worden, und zwar hat er der Legislaturplanung in Artikel 1 sechs Leitlinien vorangestellt. Es geht dabei um den Wirtschaftsstandort Schweiz; um die Stellung der Schweiz im internationalen Kontext; um die innere und äussere Sicherheit; um den gesellschaftlichen Zusammenhang, auch jenen zwischen den Generationen; um den Umgang mit natürlichen Ressourcen; um Bildung, Forschung und Innovation. Diese sechs Leitlinien hat der Bundesrat auf 26 Ziele heruntergebrochen, und mit 89 Massnahmen will er sie erreichen.
Unsere Kommission hat nun zusätzlich eine neue Leitlinie formuliert und zwei neue Ziele sowie 43 zusätzliche Massnahmen aufgenommen. Fünf Ziele und neun Massnahmen des Bundesrates wurden geändert.
Als siebte und neue Leitlinie ist in Artikel 1 die Leitlinie zur Gleichstellung der Geschlechter in die Legislaturplanung aufgenommen worden, und zwar mit 11 zu 9 Stimmen bei 2 Enthaltungen. Warum? Ich werde dazu noch kurz einige Ausführungen machen, weil die Gleichstellung jetzt im ersten Block beraten wird, auch wenn die Detailausführungen erst ganz am Schluss erfolgen. Die Gleichstellung ist im Legislaturprogramm des Bundesrates kein Thema, sie wird nicht explizit als Ziel erwähnt. Die Kommission hat aufgrund dieses Sachverhalts die Direktorin des Eidgenössischen Büros für die Gleichstellung von Frau und Mann angehört. Frau Durrer hat uns dann konkrete Vorschläge zur Verankerung der Gleichstellung im Legislaturprogramm unterbreitet. Das hat uns etwas irritiert, weil ja auch das Büro für Gleichstellung Teil der Verwaltung ist. Die Bundeskanzlerin hat sich dann bereiterklärt, entsprechende Vorschläge zu unterbreiten. Sie hat das auch gemacht, und der Bundesrat hat die Vorschläge der Bundeskanzlei übernommen. Es werden darin Ziele und Massnahmen zur Gleichstellung formuliert, nicht aber eine neue Leitlinie.
Das war dann der Kommission zu wenig. Wie Sie sehen, haben wir die siebte Leitlinie zur Gleichstellung aufgenommen und in Artikel 1 verankert. Die Umsetzung dieser neuen Leitlinie erfolgt am Schluss des Programms im neuen Abschnitt 7a. In den Artikeln 27a und 27b haben wir dazu zwei neue Ziele formuliert, zum einen Ziel 27, dass die Chancengleichheit ganz generell verbessert werden soll, und zum andern Ziel 28, dass die Gleichstellung von Frau und Mann zusammen mit der Chancengleichheit der sprachlichen Minderheiten vor allem in der Bundesverwaltung und in den bundesnahen Betrieben umgesetzt werden soll.
Anträge auf Leitlinien zum Service public und zum Föderalismus blieben in der Minderheit, sie fanden dafür Eingang in neue Ziele. Abgelehnt wurde ein neues Ziel, das die Umsetzung der Zweitwohnungs-Initiative verlangt, weil der Antrag zu spät eingereicht worden war. Ich denke, dass der Ständerat darauf zurückkommen kann.
Ein Hinweis zum Legislaturfinanzplan: Dieser ist Teil der Botschaft und damit Teil der materiellen Erläuterungen. Die Finanzkommission hat den Legislaturfinanzplan angeschaut, hat einen Mitbericht verfasst, aber keine Anträge formuliert.
Zum Schluss eine Bemerkung zur Zielerreichung: Wenn wir schon eine Legislaturplanung haben, ist es richtig, dass die Zielerreichung gemessen werden kann und der Bundesrat dazu Indikatoren formuliert. Wir werden am Schluss, beim letzten Block, darauf zurückkommen.
Eintreten ist obligatorisch.
Ich bitte Sie, den Rückweisungsantrag der Minderheit Blocher abzulehnen. Frau Moret wird den Rückweisungsantrag noch eingehend erläutern. Die Kommission hat den Rückweisungsantrag mit 17 zu 5 Stimmen abgelehnt. Ich bitte Sie namens der Kommission, nicht nur den Rückweisungsantrag abzulehnen, sondern gleichzeitig die neue Richtlinie zur Gleichstellung in die Legislaturplanung aufzunehmen. Das ist ein Gebot der Stunde, da wir die Gleichstellung von Frau und Mann noch bei Weitem nicht erreicht haben.