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preparatory:AB 1246

Wicki Franz · Ständerat · Luzern · Christlichdemokratische Fraktion · 1999-12-14

Wortprotokoll

Bei Artikel 19 ist zum Begriff "Verbotsirrtum" darauf hinzuweisen, dass sich dieser auch auf Unterlassungsdelikte beziehen kann.

[VS]

Angenommen - Adopté

[VS]

Art. 20, 21

Antrag der Kommission

Streichen

Proposition de la commission

Biffer

[VS]

Wicki Franz (C, LU), für die Kommission:Die Artikel 20 und 21 sind aufgrund Ihrer Beschlüsse zu den Artikeln 15a und 16a gestrichen. Wir haben die Angelegenheit bereits bei den Artikeln 15a und 16a behandelt.

[VS]

Angenommen - Adopté

[VS]

Art. 22

Antrag der Kommission

Titel

4. Versuch ....

Abs. 1

.... nicht ein oder kann dieser nicht eintreten, so kann ....

Abs. 2

Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates

[VS]

Art. 22

Proposition de la commission

Titre

4. Degrés de réalisation. Punissabilité de la tentative

Al. 1

.... si le résultat nécessaire à la consommation de l'infraction ne se produit pas ou ne pouvait pas se produire.

Al. 2

Adhérer au projet du Conseil fédéral

[VS]

Wicki Franz (C, LU), für die Kommission: Artikel 22, Versuch. Strafbarkeit des Versuches: Das geltende Recht unterscheidet den unvollendeten, den vollendeten und den untauglichen Versuch. Diese Unterscheidungen sind unnötig kompliziert. Die Vorlage begnügt sich nun mit der einfacheren Lösung. Festzuhalten ist, dass der Täter nur dann straflos bleibt, wenn er ganz dumm, in fast lächerlicher Art und Weise gehandelt hat, wenn also der Unverstand ganz grob ist, jenseits von Gut und Böse. In diesem Sinne besteht mit Bezug auf den untauglichen Versuch zwischen der heute geltenden Regelung und der neuen Regelung kein Unterschied.

[VS]

Angenommen - Adopté

[VS]

Art. 23

Antrag der Kommission

Titel

Rücktritt und tätige Reue

Abs. 1-4

Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates

[VS]

Art. 23

Proposition de la commission

Titre

Désistement et repentir actif

Al. 1-4

Adhérer au projet du Conseil fédéral

[VS]

Wicki Franz (C, LU), für die Kommission: Bei Artikel 23, Rücktritt, hat die Kommission die Marginalie im Vergleich zum Entwurf des Bundesrates ergänzt und auch den Ausdruck "tätige Reue" neu aufgenommen.

[VS]

Angenommen - Adopté

[VS]

Art. 24

Antrag der Kommission

Titel

5. Teilnahme ....

Abs. 1, 2

Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates

[VS]

Art. 24

Proposition de la commission

Titre

5. Participation ....

Al. 1, 2

Adhérer au projet du Conseil fédéral

[VS]

Art. 25

Antrag der Kommission

.... Hilfe leistet, wird milder bestraft.

[VS]

Art. 25

Proposition de la commission

Adhérer au projet du Conseil fédéral

(la modification ne concerne que le texte allemand)

[VS]

Art. 26

Antrag der Kommission

.... oder erhöht, so wird der Teilnehmer, dem diese Pflicht nicht obliegt, milder bestraft.

[VS]

Art. 26

Proposition de la commission

Adhérer au projet du Conseil fédéral

(la modification ne concerne que le texte allemand)

[VS]

Art. 27

Antrag der Kommission

Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates

Proposition de la commission

Adhérer au projet du Conseil fédéral

[VS]

Wicki Franz (C, LU), für die Kommission: Ich spreche zu den Artikeln 24 bis 27. Hier geht es um redaktionelle Änderungen. Ich habe dazu keine weiteren Bemerkungen.

[VS]

Angenommen - Adopté

[VS]

Art. 28

Antrag der Kommission

Titel

6. Strafbarkeit ....

Abs. 1-4

Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates

[VS]

Art. 28

Proposition de la commission

Titre

6. Punissabilité ....

Al. 1-4

Adhérer au projet du Conseil fédéral

[VS]

Art. 28a

Antrag der Kommission

Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates

Proposition de la commission

Adhérer au projet du Conseil fédéral

[VS]

Wicki Franz (C, LU), für die Kommission: Zu den Artikeln 28, Strafbarkeit der Medien, und 28a, Quellenschutz: Die Bestimmungen über die Verantwortlichkeit der Presse wurden im Rahmen der Revision des Medienstraf- und Verfahrensrechtes überarbeitet. Die neuen Bestimmungen sind am 1. April 1998 in Kraft getreten. Sie werden in die Vorlage übernommen. Nötig ist eine redaktionelle Anpassung: Die neue Terminologie des Gesetzes muss auch hier ihren Niederschlag finden. Da es den Begriff [PAGE 1114] "Zuchthausstrafe" nicht mehr gibt, heisst es nun in Artikel 28a Absatz 2 Buchstabe b "Freiheitsstrafe".

[VS]

Angenommen - Adopté

[VS]

Art. 29

Antrag der Kommission

Titel

7. Vertretungsverhältnisse

Wortlaut

.... Entscheidbefugnissen in seinem Tätigkeitsbereich einer juristischen Person ....

[VS]

Art. 29

Proposition de la commission

Titre

7. Punissabilité des actes commis dans un rapport de représentation

Texte

.... en qualité de collaborateur d'une personne morale, d'une société ou d'une entreprise individuelle, disposant d'un pouvoir de décision indépendant dans le secteur d'activité dont il est chargé, ou ....

[VS]

Wicki Franz (C, LU), für die Kommission: Bei den "Vertretungsverhältnissen" hat die Kommission der Klarheit halber den Text des bisherigen Artikels 172 angepasst. Es geht um die Entscheidungsbefugnis des Mitarbeiters in seinem Tätigkeitsbereich.

[VS]

Angenommen - Adopté

[VS]

Art. 30

Antrag der Kommission

Titel

8. Strafantrag ....

Abs. 1-5

Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates

[VS]

Art. 30

Proposition de la commission

Titre

8. Plainte du lésé ....

Al. 1-5

Adhérer au projet du Conseil fédéral

[VS]

Wicki Franz (C, LU), für die Kommission: Über Artikel 30, Strafantrag. Antragsrecht, haben wir in der Kommission lange diskutiert und schliesslich der Fassung des Bundesrates zugestimmt. An sich ist in Artikel 30 die Konzeption des geltenden Rechtes beibehalten worden. Neu ist, dass in Absatz 3 das Antragsrecht auch den urteilsfähigen Unmündigen oder Entmündigten erteilt wird - dies mit der Begründung, es handle sich um ein sehr persönliches Recht.

[VS]

Angenommen - Adopté

[VS]

Art. 31, 32

Antrag der Kommission

Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates

Proposition de la commission

Adhérer au projet du Conseil fédéral

[VS]

Angenommen - Adopté

[VS]

Art. 33

Antrag der Kommission

Abs. 1

.... zurückziehen, solange das Urteil der zweiten kantonalen Instanz noch nicht eröffnet ist.

Abs. 2-4

Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates

[VS]

Art. 33

Proposition de la commission

Al. 1

.... peut retirer sa plainte tant que le jugement de deuxième instance cantonale n'a pas été prononcé.

Al. 2-4

Adhérer au projet du Conseil fédéral

[VS]

Wicki Franz (C, LU), für die Kommission: Zu Artikel 33, Rückzug: Gemäss dem Antrag Ihrer Kommission kann der Strafantrag auch noch zurückgezogen werden, wenn bereits eine erste Instanz geurteilt hat, also solange das Urteil der zweiten kantonalen Instanz noch nicht eröffnet ist.

[VS]

Angenommen - Adopté

[VS]

Art. 34

Antrag der Kommission

Abs. 1, 3, 4

Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates

Abs. 2

Ein Tagessatz beträgt mindestens 10 und höchstens 3000 Franken. Das Gericht bestimmt die Höhe des Tagessatzes nach den persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen des Täters.

[VS]

Art. 34

Proposition de la commission

Al. 1, 3, 4

Adhérer au projet du Conseil fédéral

Al. 2

Le jour-amende est de 10 francs au moins et de 3000 francs au plus. Le tribunal en fixe le montant selon la situation personnelle et économique de l'auteur.