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preparatory:AB 124833

Leutenegger Oberholzer Susanne · Nationalrat · Basel-Landschaft · Sozialdemokratische Fraktion · 2012-05-30

Wortprotokoll

Spätestens seit dem Skandal um die Kleinanlegerinnen und Kleinanleger, die im Gefolge des Lehman-Debakels zu Schaden gekommen sind, ist vollständig klar, dass wir den Schutz der Kleinanlegerinnen und Kleinanleger verbessern müssen.

Die Kleinanleger sind in Beweisnotstand, wenn sie klagen wollen, weil sie nicht belegen können, welchen Inhalt die Beratungsgespräche hatten; das war auch bei den Lehman-Opfern der Fall. Ich verlange deshalb, dass in der Schweiz, wie das auch zum Beispiel in Deutschland der Fall ist, ein Beratungsprotokoll für die Anlagegespräche zwischen den Anlegern und den entsprechenden Beratungspersonen bei einer Bank geführt wird. Diese Beratungsprotokolle dienen der Beweissicherung, wenn es zu Schadenfällen und zu zivilrechtlichen Klagen von Leuten, die Geld verloren haben, kommt. Sie kennen sicher alle den Bundesgerichtsentscheid zur Klage eines Lehman-Opfers, das Hunderttausende von Franken verloren hat, das aber den Inhalt des Beratungsgesprächs nicht belegen konnte; das Ganze scheiterte nachher an der Beweislage. Ich meine deshalb, dass man die Führung eines solchen Beratungsprotokolls gesetzlich verankern muss und dass man die Finanzinstitute dazu verpflichten muss.

Ich verstehe jetzt nicht, dass der Bundesrat diese Motion mit absolut fadenscheinigen Argumenten zur Ablehnung empfiehlt, nachdem klar ist, dass es eine gesetzliche Grundlage braucht. Wir werden allenfalls prüfen, ob wir bei der laufenden Revision des Kollektivanlagengesetzes entsprechende Forderungen einbringen können. Der Bundesrat verspricht, dass die Finma im Rahmen des Projekts "Vertriebsregeln" entsprechende Rechtsgrundlagen schaffen wird. [PAGE 761]

Es wäre ein wichtiges Signal gerade des Parlamentes und des Bundesrates, wenn man diese Protokollierungspflicht im Gesetz verankern würde.