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preparatory:AB 124977

Teuscher Franziska · Nationalrat · Bern · Grüne Fraktion · 2012-05-31

Wortprotokoll

Ich gebe es gerne zu: Auch ich finde einen Aufschlag bei der Autobahnvignette von 40 auf 100 Franken happig. Der Preis für die Autobahnvignette wurde 1994 zum letzten Mal erhöht, von 30 auf 40 Franken. Der fehlende Teuerungsausgleich wird denn auch als eines von verschiedenen Argumenten für eine Erhöhung der Autobahnvignette auf 100 Franken angeführt.

Mit meinem Minderheitsantrag zu Artikel 6 Absatz 1ter verlange ich, dass der Preis für die Vignette alle fünf Jahre an die Teuerung angepasst und vom Parlament bestätigt werden muss. Die Forderung nach einer Anpassung an die Teuerung hat ihren guten Grund. Für die Minderheit ist klar, dass wir unser Autobahnnetz unterhalten und betreiben müssen, dass wir bei der Sicherheit keine Abstriche dulden dürfen und dass wir den Umweltschutz ernst nehmen müssen. Dafür müssen Investitionen getätigt werden. Über die Jahre hinweg kosten Bau- und Planungsarbeiten immer mehr, weil die Teuerung zu Buche schlägt. Um im Bereich Unterhalt, Sicherheit und Umweltschutz keine Abstriche in Kauf nehmen zu müssen, muss der Preis für die Vignette periodisch an die Teuerung angepasst werden. Nur so können wir auch im Bereich der Nationalstrassen die Kaufkraft des Bundes erhalten und die notwendigen Projekte zeitgerecht beenden.

Meine Minderheit beantragt, dass der Teuerungsausgleich alle fünf Jahre erfolgt und jeweils vom Parlament bewilligt werden muss. Damit verhindern wir, dass beim Preis für die Vignette in einigen Jahren wieder ein happiger Aufschlag nötig wird. Der Antrag der Minderheit macht Sinn, ob der Preis für die Vignette nun 100 oder 70 Franken beträgt oder ob er gar nicht aufschlägt.

Ich bitte Sie daher um Zustimmung zu meinem Minderheitsantrag.

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