AB 125289
Schneider-Ammann Johann N. · Bundesrat · Bern · 2012-06-11
Wortprotokoll
Mit Bezug auf meine Vergangenheit: Die beste Arbeitsplatzgarantie ist die vertrauensvoll gelebte Sozialpartnerschaft. Frau Leutenegger Oberholzer, Sie haben die börsenkotierten Firmen sehr hervorgehoben. Gestatten Sie mir die Bemerkung, dass die börsenkotierten Firmen nur eine kleine Gruppe innerhalb der 300 000 und mehr Firmen in unserem Lande darstellen.
Das geltende Mitwirkungsgesetz enthält ein allgemeines Informationsrecht der Arbeitnehmenden. Es enthält konkrete Mitwirkungsrechte in vier Bereichen, nämlich im Bereich der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes, im Bereich der Betriebsübergänge, im Bereich der Massenentlassungen und beim Anschluss an eine Einrichtung der beruflichen Vorsorge. Darüber hinaus enthält das Gesetz allgemeine Bestimmungen über die Wahl einer Arbeitnehmervertretung und über die Zusammenarbeit zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern. Schliesslich gewährt das Mitwirkungsgesetz den Arbeitgebern und Arbeitnehmern je ein selbstständiges Klagerecht. In diesem Zusammenhang ist es wichtig, darauf hinzuweisen, dass man - und das ist richtig, das wurde 1993 etabliert und seither nicht wesentlich verändert - damals vor allem ein Rahmengesetz schaffen wollte, das Mitwirkungsregelungen enthält, das aber insbesondere der marktnahen Sozialpartnerschaft genügend Raum belässt.
Zahlreiche Betriebe haben - nicht von Gesetzes wegen - die Mitwirkungsrechte der Arbeitnehmenden laufend ausgebaut. Das war auch die Zielsetzung des Gesetzes. Noch einmal: Man wollte die Sozialpartnerschaft fördern, man wollte den Arbeitnehmenden weitere Mitwirkungsmöglichkeiten einräumen, aber eben innerhalb der Firmen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmern ausgehandelt.
Ein Wort zum anvisierten Ausbau des Schutzes der gewählten Arbeitnehmervertreter: Der Bundesrat ist sich des Problems der Kündigung gegenüber Arbeitnehmervertretern bewusst. Er hat deshalb eine Teilrevision des Obligationenrechts in die Vernehmlassung geschickt. Es ist der Kündigungsschutz dieser Arbeitnehmervertreter, der verbessert werden soll. Im Rahmen der Vernehmlassung sind, wie nicht anders zu erwarten war, äusserst unterschiedliche Stellungnahmen eingegangen: Die Arbeitgeber sind sehr zurückhaltend, und die Arbeitnehmer haben natürlich sehr weit gehende Forderungen. Wir werten im Moment die Stellungnahmen aus, und der Bundesrat wird in Kürze einen Grundsatzentscheid über die Richtung, die einzuschlagen ist, fällen müssen.
Aus diesen Gründen bitte ich Sie, bei den bestehenden Bestimmungen des Mitwirkungsgesetzes zu bleiben und die Motion abzulehnen.