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Schneider-Ammann Johann N. · Bundesrat · 2012-06-11

Schneider-Ammann Johann N. · Bundesrat · Bern · 2012-06-11

Wortprotokoll

Herr Nationalrat von Siebenthal will Voraussetzungen dafür schaffen, dass mehrere Akontozahlungen pro Jahr möglich werden. Er hat richtig gesagt, dass heute maximal 50 Prozent bis Mitte Jahr ausgeschüttet werden können, und alle Kantone machen davon Gebrauch. Es wurde auch richtig gesagt, dass wir im Zuge der Agrarpolitik 2014-2017 die Verordnung, wenn es so beschlossen wird, anpassen werden und anpassen können, dass man also die Auszahlungsmodalitäten der Direktzahlungen neu regeln würde.

Dabei sind allerdings Bestimmungen des Subventionsgesetzes zu beachten. Direktzahlungen dürfen frühestens ausbezahlt werden, wenn die Leistungen erbracht sind, und es könnten höchstens 80 Prozent des endgültigen Betrages vorzeitig ausgerichtet werden. Wie Sie, Herr Nationalrat von Siebenthal, gesagt haben, gilt heute der 1. Mai als Stichtag für die Datenerhebung. Würden mehrere Stichtage festgelegt, würde das vor allem auch eine grössere organisatorische Änderung und damit einen grösseren administrativen Aufwand bedeuten. Sie als Praktiker wissen sehr viel besser als ich, ob man am 1. März oder am 1. April die Bewirtschaftungs- und Anbaupläne bereits festlegen kann; über diesen Punkt werden wir sicherlich im Zuge der Diskussion über die Agrarpolitik 2014-2017 reden müssen. Der Administrativaufwand ist auf jeden Fall nicht zu unterschätzen.

Der Bundesrat wird, wie gesagt, die Verordnung anpassen und das Anliegen entsprechend prüfen, und dies unter Beachtung des Kosten-Nutzen-Verhältnisses. Eine Gesetzesänderung ist nicht nötig, es ist eine Verordnungsangelegenheit.

Deshalb empfehle ich Ihnen, die Motion abzulehnen.

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