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preparatory:AB 125433

Leutenegger Oberholzer Susanne · Nationalrat · Basel-Landschaft · Sozialdemokratische Fraktion · 2012-06-14

Wortprotokoll

Ganz kurz: Gemäss Artikel 94a des Parlamentsgesetzes wird die Einigungskonferenz eingesetzt, wenn nach der ersten Beratung in jedem Rat Differenzen bestehen. Die Einigungskonferenz zur Legislaturplanung 2011-2015 hatte über 25 Differenzen zwischen National- und Ständerat zu befinden. Zu jeder Differenz stellt die Einigungskonferenz einen Einigungsantrag. Dann wird in beiden Räten getrennt darüber abgestimmt.

Als Einigungsantrag hat sich in der Konferenz neunzehnmal der Beschluss des Ständerates und sechsmal der Beschluss des Nationalrates durchgesetzt. Vierzehnmal verlangt der Einigungsantrag die Rückkehr zum Entwurf des Bundesrates, also eine Streichung einer neuen Ziffer. Elfmal wird im Einigungsantrag dem Entwurf des Bundesrates eine neue Ziffer zugefügt. Das ist die Statistik der Beratungen der Einigungskonferenz.

Zu diesen Resultaten wurden vier Minderheitsanträge eingereicht. Sie entnehmen diese der Fahne. Diese verlangen eine Ablehnung des Antrages der Einigungskonferenz. Wir werden nachher darüber befinden. Inhaltlich werde ich mich dazu nach den Ausführungen der Fraktionssprecherinnen und -sprecher und der Debatte äussern.

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