preparatory:AB 125699
Egerszegi-Obrist Christine · Ständerat · Aargau · FDP-Liberale Fraktion · 2012-06-01
Wortprotokoll
Nachdem unser Rat in der Wintersession 2011 ganz knapp, mit 20 zu 19 Stimmen, nicht auf das Präventionsgesetz eingetreten ist, hat der Nationalrat in der Frühjahrssession mit 106 zu 79 Stimmen an diesem Gesetz festgehalten. So hat sich unsere SPK an ihrer Sitzung vom 17. April noch einmal mit diesem Gesetz befasst und ist knapp, mit 7 zu 6 Stimmen, darauf eingetreten. Sie hat in der neuen Zusammensetzung noch einmal eine Detailberatung durchgeführt und das Gesetz mit 7 zu 6 Stimmen gutgeheissen.
Ich werde nicht die ganze Eintretensdebatte vom vergangenen Jahr wiederholen; die Argumente sind sich wahrscheinlich auf beiden Seiten noch sehr ähnlich. Erlauben Sie mir aber ein paar kurze Bemerkungen. Wir geben schon heute jedes Jahr etwa 1,5 Milliarden Franken für die Vorbeugung und für die Erkennung und Früherfassung von Krankheiten aus. Bund, Kantone und Gemeinden machen das mit verschiedenen Akteuren. Sie machen viel, es ist aber wenig koordiniert, und es gibt keine gemeinsamen Ziele. Prävention beinhaltet nicht nur Massnahmen gegen Alkohol- und Tabakkonsum oder andere Süchte, es geht um viel mehr. Die chronischen Krankheiten verursachen 80 Prozent unserer Krankheitskosten. Mit gezielter Information und präventiven Massnahmen könnten Sekundärkrankheiten vermindert, die Lebensqualität verbessert und die Selbstständigkeit der Menschen länger erhalten werden. Dies spart nebenbei auch Kosten in Milliardenhöhe. Das gilt beispielsweise für Rückenschmerzen, Diabetes und Osteoporose.
Auf Anfrage der SGK vom 31. Mai 2011 ist die Verfassungsmässigkeit der Massnahmen mit dem Bericht des EJPD vom 7. Juli 2011 vollumfänglich bestätigt worden. Danach stellt Artikel 118 Absatz 2 der Bundesverfassung eine hinreichende Verfassungsgrundlage für Massnahmen des Bundes im Bereich der Prävention und Früherkennung übertragbarer, stark verbreiteter und bösartiger Krankheiten von Menschen dar, und er ist auch eine hinreichende Grundlage für Massnahmen in den Bereichen Ernährung, Bewegung und Sucht, die auf die Prävention und Früherkennung derartiger Krankheiten ausgerichtet sind. Weiter bestätigt der Bericht, dass Artikel 11 des Gesetzentwurfes auch die Regeln der Bundesverfassung über die Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen nicht verletze.
Unser Rat hat verschiedenen Vorstössen zur Früherfassung und Früherkennung von Krebs fast einstimmig zugestimmt. Er hat in der letzten Session eine Strategie zu Demenzerkrankungen fast einstimmig verabschiedet. Dieses Gesetz zur Prävention gibt nun die gesetzliche Basis dazu.
Die Vorlage des Bundesrates, die ja vor allem in der Kritik der Allianz der Wirtschaft für eine massvolle Präventionspolitik stand, ist stark verändert worden. Die grössten Kritikpunkte sind korrigiert worden. Das neue und umstrittene Schweizerische Institut für Prävention und Gesundheitsförderung ist gestrichen worden. Die Aufgaben werden - wie bisher - von der Organisation erledigt, in der Kantone, Versicherer und Leistungserbringer paritätisch vertreten sind. Der Prämienzuschlag ist von 0,125 Prozent der durchschnittlichen Jahresprämie, das war der Vorschlag des Bundesrates, und 0,1 Prozent, das war der Beschluss des Nationalrates, auf 0,075 Prozent reduziert worden - was ungefähr den heute eingesetzten Mitteln entspricht.
Es könnte damit nicht von einer Massnahmenexplosion gesprochen werden. Es ist nach Ansicht der Kommissionsmehrheit ein sinnvolles und notwendiges Organisationsgesetz, das Transparenz und Ordnung schafft sowie die Effizienz der heute verzettelten und unübersichtlichen Massnahmen im Bereich der Prävention verstärkt. Früherkennung und Früherfassung von nichtübertragbaren, stark verbreiteten oder bösartigen Krankheiten werden verbessert. Es ist eine logische Ergänzung zum Epidemiengesetz, das wir nachher beraten werden und das sich mit übertragbaren Krankheiten befasst.
Ich bitte Sie namens der Mehrheit der Kommission, auf die Vorlage einzutreten.