preparatory:AB 127682
von Graffenried Alec · Nationalrat · Bern · Grüne Fraktion · 2008-10-03
Wortprotokoll
Ich bitte Sie im Namen der grünen Fraktion, diesem Antrag der Minderheit nicht zu folgen; ich werde das begründen.
Ich spreche hier mit einer Erfahrung von sieben Jahren als Mitglied einer vormundschaftlichen Aufsichtsbehörde, die auch für die Verhängung von fürsorgerischer Freiheitsentziehung zuständig war und die dann auch solche ambulanten Massnahmen verhängen konnte. Wir kennen das im Kanton Bern bereits. Ich denke, wir dürfen hier nicht einem Missverständnis erliegen. Die ambulanten Massnahmen, die hier vorgesehen sind, betreffen nicht in erster Linie Zwangsmedikationen. Es geht hier auch um die Begriffe, und wir müssen diese Begriffe hier ganz klar fassen. Wir sprechen nicht in erster Linie von einer Zwangsmedikation. Überlegen Sie sich doch: Das sind ambulante Massnahmen. Das sind Leute, die nicht stationär sind, sondern die in Freiheit leben. Die werden sich ja nicht in Pflege begeben, um sich dann zwangsbehandeln zu lassen. Sie müssten ja freiwillig hingehen und würden dann zwangsbehandelt. Das ist nicht der Kern der Meinung dieser Bestimmung. Der Kern der Meinung ist ein anderer.
Es sind Massnahmen, die subsidiär greifen sollen, im Anschluss an eine stationäre Behandlung. Die Leute waren ja gegen ihren Willen stationär in einer Klinik, und dann geht es um die Nachbetreuung - so steht es hier in Absatz 1: "Nachbetreuung". Die Leute werden also entlassen, und sie werden entlassen, indem ihnen gewisse Massnahmen dann anschliessend auferlegt werden. Diese Massnahmen können heissen, sie müssen regelmässig den Arzt besuchen. Sie können heissen, sie müssen sich dem Sozialdienst anschliessen, sie müssen sich jede Woche beim Sozialdienst melden. Solche Sachen sind gemeint.
Oder sie müssen sich verpflichten, die Medikamente regelmässig einzunehmen. Die Alternative wäre dann immer, wenn die Leute diese Compliance eben nicht zeigen, dass sie anschliessend wieder in eine stationäre Behandlung zurückkehren müssten, wenn sie beispielsweise einen Rückfall erleiden. Solche Situationen sind gemeint, und es geht eben darum, dass man diese Möglichkeit, dieses mildere Mittel der ambulanten Massnahmen, zulässt; das andere Mittel wäre immer die stationäre Unterbringung der Personen. Die beschriebene Praxis führt eben dazu, dass viel mehr Leute in einem früheren Zeitpunkt entlassen werden können.
Deshalb bitte ich Sie, den Antrag der Minderheit Leutenegger Oberholzer abzulehnen.