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preparatory:AB 127692

Aeschbacher Ruedi · Nationalrat · Zürich · Fraktion CVP/EVP/glp · 2008-10-03

Wortprotokoll

Man kann in dieser Frage durchaus beide Standpunkte in guten Treuen vertreten. Was mein Vorredner gesagt hat, ist aus der Konzeption heraus verständlich und kann unterstützt werden. Würde man der Minderheit folgen, müsste man aber zuhanden des Amtlichen Bulletins ganz klar sagen, dass diese Streichung nicht bedeutet, dass man die Weiterbildung, die Ausbildung dieser Behördenmitglieder nicht als eine wichtige Aufgabe empfindet.

Umgekehrt hat die Mehrheit in unserer Fraktion gefunden, dass man dieser Ausbildung und Weiterbildung der Behörde - und hier geht es ja darum, dass wir diese Behörden professionalisiert haben wollen, damit sie eine hohe Sachkompetenz haben - ein gewisses Gewicht zumessen sollte und dann vielleicht halt doch einmal eine eher deklaratorische Bestimmung im Gesetz aufnehmen sollte. In diesem Fall passiert, glaube ich, nichts Ungeschicktes, wenn wir mit der Mehrheit stimmen. Wir sind uns aber bewusst, dass auch die Vorstellungen der Minderheit nicht unbedingt zu einer Verschlechterung des Gesetzes führen würden. Aber man muss hier ganz klar sehen, dass die Interessen der Mehrheit, die diesen Zusatz gewünscht hat, eben dahingehend sind, dieser Aus- und Weiterbildung ein besonderes Gewicht zuzumessen, weil wir es hier mit wirklich professionalisierten Behörden zu tun haben wollen, die den entsprechenden hohen Anforderungen, die an sie gestellt werden, auch nachkommen können.