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AB 128428

Lombardi Filippo · Ständerat · Tessin · Fraktion CVP-EVP · 2011-12-21

Wortprotokoll

Es wird langsam zum Dauerbrenner zwischen Kollege Gutzwiller und meiner Wenigkeit. Es ist das dritte Mal, dass wir diese Motion im Rat behandeln. Die Motion wurde im Dezember 2010, also vor einem Jahr, von Herrn Kollege Gutzwiller eingereicht. Im März 2011 habe ich in diesem Rat beantragt, die Motion der UREK zur Vorprüfung zuzuweisen. Die Vorprüfung in der Kommission hat stattgefunden. Die Kommission hat stundenlange Anhörungen durchgeführt und mit den künftigen Betreibern der Gaskraftwerke diskutiert. Sie ist mit 10 zu 0 Stimmen bei 1 Enthaltung zum Schluss gekommen, die Motion zur Ablehnung zu empfehlen. Dann ist in der Herbstsession dieses Jahres aufgrund eines Rückweisungsantrages von Kollege Gutzwiller die Motion erneut der Kommission zugewiesen worden, mit zwei Begründungen: Man möge einerseits abwarten, bis die Behandlung des CO2-Gesetzes abgeschlossen sei, und andererseits überprüfen, was in der EU mit der Energieeffizienzrichtlinie passiere.

Zuerst einmal zu diesen zwei Themen, also zu den zwei Begründungen zum Ordnungsantrag Gutzwiller vom letzten September: Die Behandlung des CO2-Gesetzes ist zu Ende. Wir haben diese erfreuliche Meldung dem Rat noch nicht mitgeteilt, und ich ergreife deshalb die Gelegenheit, dies zu tun: Der Nationalrat ist uns gefolgt. Bezüglich des CO2-Gesetzes gibt es also keine Differenzen mehr, sodass wir übermorgen in der Schlussabstimmung dieses Gesetz annehmen können.

Die Frage der Gaskraftwerke ist damit geregelt. Es ist vorgesehen, dass sie ihre Emissionen vollumfänglich und wenigstens die Hälfte davon mit Inlandmassnahmen kompensieren müssen. Sämtliche Elemente und Parameter sind jetzt bekannt. Inzwischen wissen wir, dass wegen der Energiewende möglicherweise ein paar solche Kraftwerke als Übergangslösung notwendig sein werden.

Die zweite Begründung lautete: Man möge mit der EU prüfen, was passiert. Wir haben es also geprüft. Die Regelung, die wir in der Schweiz haben, ist mit den heutigen Richtlinien der EU völlig kompatibel. Es stimmt, dass auf europäischer Stufe der Entwurf für eine neue Richtlinie in die Vernehmlassung geschickt wurde. Dieser Entwurf tendiert ein bisschen in die Richtung von Kollege Gutzwiller, sieht aber eine Reihe von Ausnahmen vor - es ist genau das, was wir in der Schweiz gemeint haben. Diese Richtlinie möchte also, dass möglicherweise Gaskraftwerke Strom und Wärme produzieren, sieht aber bereits eine Reihe von Ausnahmen vor. Dazu muss erwähnt werden, dass aus vielen Mitgliedstaaten sehr harsche Kritik an diesem Entwurf zu einer neuen Effizienzrichtlinie der EU geübt worden ist. Es ist also ungewiss, ob die Richtlinie überhaupt in Kraft tritt und ob sie allenfalls noch modifiziert wird. Das ganze Verfahren wird wahrscheinlich noch um die drei Jahre dauern.

Wir können in der Schweiz nicht alles blockieren, ohne zu wissen, ob irgendetwas passiert, und mit der Information, dass in der Richtlinie sowieso auch Ausnahmen vorgesehen werden. Wir sind im Ständerat jetzt entscheidungsreif, was diese Motion betrifft.

Zum Inhalt der Motion: Weshalb empfiehlt die Kommission mit 10 zu 0 Stimmen bei 1 Enthaltung, die Motion abzulehnen? Die Motion Gutzwiller sagt eigentlich, der Bundesrat soll beauftragt werden, die Sonderbehandlung des Kraftwerks Chavalon zu beenden und die Verordnung über die Kompensation der CO2-Emissionen fossil-thermischer Kraftwerke zu ändern, damit alle fossil-thermischen Kraftwerke eine Wärmenutzung vorsehen und einen Mindestwirkungsgrad gemäss Stand der Technik einhalten müssen. Das ist gesetzwidrig, weil das Gesetz vorsieht, dass zwei Arten von Gaskraftwerken existieren: einerseits Kraftwerke, die nur Strom produzieren, anderseits Kraftwerke, die Strom und Wärme produzieren. Diese zwei Typen sind im Gesetz vorgesehen. Dass der Bundesrat dem in der Verordnung Rechnung trägt, ist nur die logische Folge des Gesetzes.

Was hat der Bundesrat in der Verordnung geregelt? Der Mindestwirkungsgrad von Chavalon - konkret wird Chavalon nicht erwähnt, man spricht immer nur von einem Kraftwerk am Ort eines bestehenden Kraftwerkes - soll 58,5 Prozent betragen. Die Kraftwerke, die Strom und Wärme produzieren, sollen 62 Prozent erreichen. Erstens einmal muss bemerkt werden, dass zwischen 58,5 und 62 Prozent keine so grosse Differenz besteht. Die Problematik ist, dass die Kraftwerke, die Wärme und Strom produzieren, beim heutigen Stand der Technik natürlich einen höheren Wirkungsgrad erreichen können, aber dass die elektrische Energie in Megawatt einen höheren Wert hat als die thermische. Das hat die Kommission in stundenlangen Anhörungen mit den Betreibern geprüft und verstanden.

Es geht, wie in der Kommission gesagt wurde, darum, dass Äpfel und Birnen nicht einfach zu summieren sind. Elektrizität kann man für vieles brauchen, man kann mit Strom alles machen; man kann, wenn nötig, Wärme produzieren, in dummer Form durch elektrische Heizungen, in intelligenter Form durch Wärmepumpen. Man kann mit dem Strom alles tun. Die produzierte Wärme kann man nur als Wärme nutzen, d. h., man muss einen Standort in einer Agglomeration haben, um die Wärme in einem Fernwärmenetz nutzen zu können. Oder man muss Industrien in der Nähe haben, die diese Wärme nutzen können, mit dem Klumpenrisiko, dass man nichts mehr mit der Wärme tun kann, wenn diesen Industrien - nehmen wir eine Papierfabrik; ab und zu werden in der Schweiz Papierfabriken geschlossen - einmal etwas passiert.

Es ist der Kommission also absolut klar, dass es zwei Typen von Kraftwerken gibt, dass sie von der Natur der Sache her unterschiedliche Mindestwirkungsgrade haben. Und es ist auch klar, dass der Zweck solcher Kraftwerke unterschiedlich ist. Im Falle einer Wärme-Kraft-Kopplung ist das Kraftwerk von Wärme geführt, d. h., wenn die Wärme genutzt wird, kann auch Strom produziert werden. Bei einem Kraftwerk, das nur Strom produziert, kann man den Strom für Spitzenenergie, für Regelenergie, für die Kompensation von Schwankungen der Windkraft oder der Fotovoltaik benutzen usw. Man ist eben nicht wärmegeführt, man kann die Kraftwerke nicht nur dann nutzen, wenn die Wärme genutzt wird. Es sind also unterschiedliche Typen, die unterschiedlichen Zwecken dienen.

Dazu kommt, dass es nicht leicht ist, in der Schweiz geeignete Standorte zu finden - es wurde verschiedentlich argumentiert, Chavalon sei kein geeigneter Standort. Wenn man Herrn Gutzwiller folgte, wäre die Logik, dass man Gaskraftwerke nur in Agglomerationen baut, wo die Fernwärme genutzt werden kann. In den Agglomerationen erhebt sich aber Widerstand, wenn man solche Kraftwerke bauen will; deshalb ist es auch dort nicht einfach, einen geeigneten Standort zu finden.

Die Kommission ist zum Schluss gekommen, dass der Bundesrat bei der Vorbereitung der Verordnung, die wir heute haben, korrekt gehandelt hat. Wir sehen keinen Grund, diese Verordnung zu ändern. Die Verordnung entspricht dem Gesetz. Beide Kraftwerkstypen sind notwendig, und sie dürfen deshalb unterschiedliche Wirkungsgrade haben.

Die Kommission empfiehlt die Ablehnung der Motion.

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