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preparatory:AB 128488

Schneider-Ammann Johann N. · Bundesrat · Bern · 2011-03-17

Wortprotokoll

Ich versuche, die Vorlage innerhalb der Wohnungspolitik des Bundes zu positionieren.

Sie ermöglichen mit Ihrer heutigen Zustimmung zum Bundesbeschluss in erster Linie die Fortsetzung der Förderungspolitik des Bundes und damit deren Kontinuität; dies auf der Basis des Wohnraumförderungsgesetzes von 2003. Wie es die Verfassung verlangt, zielt die Förderung im Mietwohnungsbereich auf eine Stärkung des gemeinnützigen Wohnungsbaus. Es ist nicht die Absicht des Bundes, den Wohnungsmarkt generell zu beeinflussen. Die Bereitstellung von Wohnraum und die Finanzierung des Wohnungsbaus ist und bleibt grundsätzlich eine Aufgabe der Privatwirtschaft. Die gemeinnützigen Wohnbauträger sind privatwirtschaftliche Akteure. Sie verdienen jedoch eine spezifische Unterstützung durch den Bund, und zwar vor allem aus zwei Gründen: Erstens spielt dieses Marktsegment eine wichtige Rolle für die Wohnungsversorgung der wirtschaftlich schwächeren Bevölkerung. Die gemeinnützigen Wohnbauträger nehmen ihre Aufgabe vor allem in den Städten und Agglomerationen wahr, wo heute besonders grosse Wohnungsknappheit besteht und die Mietzinse hoch sind und weiter ansteigen. Zweitens kommen Vergünstigungen aus der Bundeshilfe so direkt bei den Mietern an, weil die Wohnbaugenossenschaften das Prinzip der Kostenmiete anwenden.

Aus diesen Gründen unterstützt der Bund die gemeinnützigen Wohnbauträger grundsätzlich mit zwei Massnahmen: Die eine sind die zinsgünstigen Darlehen aus dem Fonds de Roulement, und die andere sind die Bürgschaften für Anleihen der Emissionszentrale. Heute reden wir nur darüber.

Zwei Bemerkungen zu deren Stärken: Zum einen hat die Verbürgung der Anleihen der Emissionszentrale für den Bund ein günstiges Kosten-Nutzen-Verhältnis, denn die Förderung erfolgt indirekt, d. h. über eine Organisation. So fällt auf Bundesseite kaum ein administrativer Aufwand an. Hinzu kommt, dass dem Bund auch Emissionsabgaben zufliessen: Seit 2003 waren es immerhin rund 15 Millionen Franken.

Ebenfalls als Stärke einzustufen ist der Umstand, dass die Bundesunterstützung nicht zu Wettbewerbsverzerrungen führt. Die Anleihen der EGW machen nur rund 0,25 Prozent aller ausstehenden Hypothekardarlehen aus; damit spielen sie auf dem Kapitalmarkt insgesamt kaum eine Rolle. Die Anleihen der EGW sind für die Finanzierung des gemeinnützigen Wohnungsbaus aber wichtig: Gemeinnützige Bauträger haben häufig Bonitätsnachteile; die Bundeshilfe verschafft ihnen gleich lange Spiesse.

Es gibt sicher auch Aspekte, die als Schwäche der Vorlage eingestuft werden könnten: Wie immer weiss man bei Eventualverpflichtungen nicht, ob - und wenn ja, in welchem Umfang - künftig Kosten anfallen könnten. Aus heutiger Sicht ist das Verlustrisiko als sehr gering einzustufen. Bisher sind für den Bund, ich habe es eben gesagt, keine unerwarteten Kosten angefallen. [PAGE 306]

Die EGW sorgt, das sei auch noch einmal erwähnt, mit umfassenden Bauträgern und Projektprüfungen dafür, dass das Risiko so weit wie möglich eingeschränkt werden kann.

Ich mache Ihnen beliebt, dem Bundesbeschluss zuzustimmen; er ist ja unbestritten.