preparatory:AB 128497
Schneider-Ammann Johann N. · Bundesrat · Bern · 2011-03-17
Wortprotokoll
Es ist alles gesagt, einmal mehr; der Bundesrat unterstützt den Kompromissvorschlag Ihrer Kommission für Rechtsfragen. Wie gesagt, dieser Antrag trägt den im Nationalrat vorgebrachten Argumenten der Opponenten in zweierlei Hinsicht Rechnung: Erstens werden eben die Gewerbetreibenden nicht [PAGE 305] mehr einbezogen, sondern man konzentriert sich auf den Schutz von Konsumentinnen und Konsumenten; zweitens wird der Buchstabe a der Fassung des Bundesrates gestrichen. Damit sind, wie das Ständerat Bürgi eben gesagt hat, entgegen Treu und Glauben erheblich von der gesetzlichen Ordnung abweichende allgemeine Geschäftsbedingungen nicht per se mit dem Verdacht der Unlauterkeit behaftet. Sie werden also nur unlauter, wenn sie ein erhebliches und ungerechtfertigtes Missverhältnis zwischen den vertraglichen Rechten und den vertraglichen Pflichten schaffen. Damit wird dem ebenfalls im Nationalrat geltend gemachten Argument Rechnung getragen, Buchstabe a schränke die Vertragsfreiheit zu stark ein, da bei einer erheblichen Abweichung vom dispositiven Recht automatisch der Verdacht auf eine missbräuchliche Klausel entstehen könne.
Der Kompromissvorschlag ist praktisch identisch mit der entsprechenden Generalklausel der EU-Richtlinie; das wurde auch schon gesagt. Der Bundesrat unterstützt den Kompromissvorschlag. Ich bitte Sie, ihm zuzustimmen. Eine Antwort auf das eben von Herrn Janiak vorgebrachte Votum: Ja, auch ich hoffe, dass der Kompromiss im Nationalrat dann tatsächlich angenommen werden kann.