preparatory:AB 128764
Merz Hans-Rudolf · Bundesrat · Appenzell A.-Rh. · 2009-06-02
Wortprotokoll
Es ist der Wille des Bundesrates, dieses Gesetz auf den 1. Januar 2010 in Kraft zu setzen. Es ist allerdings problematisch, wenn Sie das ins Gesetz schreiben. Denn es kann dann doch eine Situation entstehen wie jetzt mit der IV-Abstimmung oder im Zusammenhang mit der ganzen konjunkturellen Entwicklung, wo wir aus Gründen, die wir heute noch nicht sehen, gezwungen sein werden, auf so etwas zurückzukommen. Abgesehen davon war dieses Gesetz beim Nationalrat noch nicht in der zweiten Lesung.
Deshalb haben wir Mühe, dass man hier die Inkraftsetzung ins Gesetz nimmt. Wir sind der Meinung, dass der Nationalrat den richtigen Weg beschreitet, wenn er sagt, dass der Bundesrat das Inkrafttreten bestimme. Wenn Sie beispielsweise in dieser Session dieses Gesetz bereinigen, werden wir nicht zögern, zu versuchen, es auf den 1. Januar 2010 in Kraft zu setzen. Aber eigentlich sollte man das nicht ins Gesetz schreiben. Wir haben jetzt zwei Fälle, wo es nachher zu Gesetzesänderungen kommen müsste; die IV-Revision ist, wie gesagt, ein ganz typisches Beispiel. Daher hat der Bundesrat an diesem Antrag der Kommission keine Freude.