preparatory:AB 128948
Kiener Nellen Margret · Nationalrat · Bern · Sozialdemokratische Fraktion · 2009-06-05
Wortprotokoll
Die Finanzkommission hat die Staatsrechnung 2008 und den Nachtrag Ib zum Voranschlag 2009 an ihrer Sitzung vom 14. und 15. Mai beraten, nachdem ihre Subkommissionen die Rechnungen und Nachträge der Departemente sowie der Behörden und Gerichte geprüft hatten. Die Finanzkommission stimmte dem Entwurf des Bundesrates ohne jede Änderung zu, weshalb auch keine Fahne für die Rechnung vorliegt. Aufgrund eines Minderheitsantrages beim Nachtrag Ib haben Sie aber eine Fahne für dieses Geschäft erhalten. Herr Grin, der französischsprachige Kommissionssprecher, hat Ihnen die Einnahmenseite der Rechnung erläutert; ich werde einige Ausführungen zur Ausgabenseite machen. Am Schluss werde ich Ihnen mündlich den Jahresbericht der Finanzkommission erstatten.
Die Rechnung 2008 ist eine Rechnung der Rekorde. Eintreten auf Rechnung und Nachtrag ist gemäss Parlamentsgesetz obligatorisch. Die Rechnung 2008 schliesst in der ordentlichen Finanzierungsrechnung erheblich besser ab als budgetiert, nämlich mit einem Überschuss von fast 7,3 Milliarden statt eines budgetierten Überschusses von 1,1 Milliarden Franken. Die Departemente haben eine hohe Ausgabendisziplin an den Tag gelegt. Es resultieren nämlich Minderausgaben von rund 256 Millionen Franken gegenüber dem Budget. Die Ausgabenquote des Bundes hat sich gegenüber der Rechnung 2007 des Bundes leicht erhöht, von 10,5 auf 10,6 Prozent. Klammern wir aber Durchlaufpositionen sowie Einmaleffekte wie die NFA aus, so wächst der verbleibende Haushalt mit massvollen 1,8 Prozent, das heisst deutlich unter dem nominellen BIP mit 3,9 Prozent Wachstum.
Das Finanzierungsergebnis unter Einschluss der ausserordentlichen Einnahmen und Ausgaben schliesst hingegen mit einem Defizit von rund 3,5 Milliarden Franken negativ ab. Die geplanten ausserordentlichen Ausgaben lagen mit 5,2 Milliarden Franken knapp unter den budgetierten Zahlen. Sie entfallen auf die Ersteinlage in den Infrastrukturfonds, die Einmaleinlage in die Publica, die Ausgaben im Zusammenhang mit der Umstellung auf die NFA sowie auf die Einführung des neuen Asylgesetzes. Die grosse Abweichung stammt von den im vierten Quartal 2008 beschlossenen Massnahmen zur Stabilisierung des Finanzplatzes. Sie liessen den ausserordentlichen Zahlungsbedarf um nichtbudgetierte 5,9 Milliarden Franken auf insgesamt 11,1 Milliarden Franken anschwellen. Es war in der Tat ein Jahr der Rekorde: Rekordabschluss der ordentlichen Finanzierungsrechnung, Rekordbetrag beim Nachtragskredit II. Das Ertragspotenzial der vom Bund damit gezeichneten Pflichtwandelanleihe wird erst in Zukunft bestimmt werden können.
Der Bundesrat berichtet den Räten im Rahmen der Staatsrechnung auch über den Stand der Umsetzung des Massnahmenpakets zur Stärkung des schweizerischen Finanzsystems. Sie finden die entsprechenden Ausführungen in Band 3, Seite 51 der Rechnungslegung.
Die Vorgaben der Schuldenbremse wurden eingehalten. Der von der Verfassung geforderte konjunkturelle Überschuss von gut einer Milliarde Franken wurde mit dem ordentlichen Finanzierungsergebnis von rund 7,3 Milliarden deutlich übertroffen. Die Differenz von 6,2 Milliarden Franken wird dem Ausgleichskonto gutgeschrieben. Der Saldo beträgt damit 8,8 Milliarden Franken, auch wegen der guten Konjunkturjahre 2005 bis 2008.
Die Erfolgsrechnung schliesst mit einem Jahresergebnis von 7,4 Milliarden Franken ab; budgetiert waren rund 1,5 Milliarden. Der Unterschied erklärt sich bei dieser Rechnung durch den Mehrertrag aufgrund der höheren ordentlichen Einnahmen von 6,1 Milliarden Franken, wie erläutert durch Herrn Kollege Grin.
Die Bruttoschuld des Bundes beträgt 121 Milliarden Franken, was einer Schuldenquote brutto in Prozent des nominalen BIP von 22,9 Prozent entspricht. 2007 betrug sie noch 23,6 Prozent. [PAGE 1057]
Im Rahmen unserer Kommissionsberatungen wurde insbesondere die generelle Entwicklung des Haushaltes diskutiert. Die Rechnung 2008 ist das Ergebnis eines noch guten Konjunkturjahres. Für das Budget 2010 wird sich unsere Finanzkommission mit den Auswirkungen der Krise befassen müssen, insbesondere werden die Einnahmen in den nächsten Jahren stark zurückgehen.
Wichtig: Die Eidgenössische Finanzkontrolle hat die Rechnung des Bundes, die Sonderrechnungen des FinöV-Fonds, des Infrastrukturfonds, der ETH sowie der Eidgenössischen Alkoholverwaltung geprüft und empfiehlt deren Genehmigung ohne Einschränkung. Alle Subkommissionen der Finanzkommission konnten feststellen, dass die Verwaltung eine grosse Ausgabendisziplin hatte. Die Finanzkommission dankt dem Bundesrat, dem zum Glück genesenen Bundespräsidenten, der Verwaltung sowie den beteiligten Behörden und Gerichten für den sorgfältigen Umgang mit den öffentlichen Mitteln.
Die Kommission beantragt Ihnen deshalb die Genehmigung der Rechnung des Bundes sowie der Sonderrechnungen. Die Bundesbeschlüsse IV und V zum ETH-Bereich und zur Eidgenössischen Alkoholverwaltung wurden einstimmig, die Bundesbeschlüsse I bis III mit wenigen Gegenstimmen angenommen.
Ich komme zum Nachtrag Ib zum Voranschlag 2009. Der Bundesrat beantragt Nachtragskredite in der Höhe von 144 Millionen Franken. Alle Subkommissionen haben Zustimmung zu den Nachträgen beantragt. Eine Minderheit der Subkommission EVD wollte einen Nachtragskredit für das Bundesamt für Landwirtschaft ablehnen; bemängelt wurde insbesondere das Fehlen einer Vereinbarung zwischen dem Bundesamt für Landwirtschaft und den beteiligten Dritten aus der Branche. Der Antrag wurde in der Kommission mit 17 zu 8 Stimmen abgelehnt und liegt im Plenum nicht vor. Ein Antrag, wonach die Nachtragskredite im Asylbereich von insgesamt gut 51 Millionen Franken im EJPD zu kompensieren seien, wurde mit 17 zu 8 Stimmen abgelehnt. Diesen Antrag finden Sie auf der Fahne zum Nachtragskredit.
Die Finanzkommission beantragt Ihnen mit 20 zu 4 Stimmen bei 1 Enthaltung Zustimmung zum Bundesbeschluss über den Nachtrag Ib zum Voranschlag 2009 und mit 20 zu 3 Stimmen bei 2 Enthaltungen Zustimmung zum Bundesbeschluss über zusätzliche Entnahmen aus dem Fonds für die Eisenbahn-Grossprojekte.
Ich komme zum Jahresbericht der Finanzkommission. Gemäss Artikel 55 ParlG berichtet die Finanzkommission einmal pro Jahr über die Hauptergebnisse ihrer Arbeit. Wie bereits in den vergangenen Jahren erstattet Ihnen die Kommission auch heute im Rahmen der Behandlung der Staatsrechnung kurz mündlich Bericht.
Hauptgeschäfte waren die Beratung des Budgets, der Nachträge und der Rechnung. Diese Geschäfte wurden jeweils durch die für jedes Departement bestehenden Subkommissionen vorberaten. Die Finanzkommission befasste sich im November 2008 insbesondere mit der Botschaft über das Massnahmenpaket zur Stärkung des schweizerischen Finanzsystems. Die Kommission hat dieses Geschäft, welches dann in der Wintersession vom Rat behandelt wurde, intensiv vorberaten. Sie lässt sich seitdem an jeder ordentlichen Sitzung von den beteiligten Instanzen detailliert über den Stand des Geschäfts orientieren.
Noch in der parlamentarischen Debatte befinden sich zusätzliche Bedingungen an das beteiligte Bankinstitut. Parteiübergreifend wurde in der Finanzkommission der späte Einbezug des Parlamentes in dieser Frage kritisiert. In dieser Sache verfolgt die Finanzkommission mit Interesse die Arbeiten der Staatspolitischen Kommission zur Weiterentwicklung der relevanten Fragen.
Die Finanzkommission wurde konsultiert zur Teilrevision der Finanzhaushaltverordnung und zur Eröffnungsbilanz nach dem neuen Rechnungsmodell. Die Finanzkommission verfasste Mitberichte, so etwa zuhanden der APK zur Botschaft betreffend Gewährung eines Kredites an das IKRK, zuhanden der KVF zur Gesamtschau FinöV und zuhanden der KöB zur zivilen Baubotschaft. Zudem wurde die Kommission regelmässig über die Ergebnisse der Sitzungen der Finanzdelegation und der Neat-Aufsichtsdelegation orientiert. Ein besonderer Dank geht an unser Sekretariat für die stets kompetente und speditive Unterstützung in all unseren Geschäften.
Ich bitte Sie, von diesem mündlich erstatteten Jahresbericht Kenntnis zu nehmen.